Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die ILB bietet in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Förderprogramm zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen für stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten an.
Eine auf Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege und Betreuung erfordert auch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur.
Zur Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur gewährt die ILB langfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen. In Vordergrund stehen gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten und die Erfüllung rechtlicher Auflagen und technischer Vorgaben sowie die notwendige Ertüchtigung bestehender stationärer Einrichtungen.
Mit dem Brandenburg-Kredit Pflege unterstützen wir Sie in Zukunft auch bei der Umsetzung der Digitalisierung in der stationären Pflege.
Die ILB fördert mit dem Darlehen Brandenburg-Kredit Pflege:
Unternehmen ohne einen kommunalen oder gemeinnützigen Hintergrund können ähnliche Konditionen durch andere Programme der ILB angeboten werden z. B. Brandenburg Kredit für den Mittelstand.
Mit dem Brandenburg Kredit Pflege sind folgende Investitionen förderfähig:
Die ILB bietet den Brandenburg-Kredit Pflege mit Zinsverbilligung an.
Mindestbetrag:min. 50 TEUR pro Vorhaben im ambulanten Bereichmin. 200 TEUR pro Vorhaben im stationären Bereich
Höchstbetrag:max. 2.000 TEUR pro Vorhaben bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP)
Ein darüber hinaus entstehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden.
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten der Darlehensnehmer banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der ILB vereinbart.
Mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist vereinbart, dass bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP) max. 2.000 TEUR im Vorrang gesichert werden dürfen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
Kurzinformation Brandenburg-Kredit Pflege (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Anlage Formular zur Erhebung des Steuer-Identifikationsmerkmals (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,3 MB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Weitere Förderprogramme der KfW Bankengruppe