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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Das Förderprogramm Strukturanpassung unterstützt kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft. Gefördert werden Projekte interkommunaler Kooperationen und nichtinvestive Anpassungsmaßnahmen.
Das Programm zielt darauf ab, kommunale Aufgabenträger in der Siedlungswasserwirtschaft bei der Vorbereitung und Umsetzung von Anpassungen der Organisationsstrukturen zu unterstützen. Es sollen Anreize zur Behebung struktureller Schwächen gegeben werden, um hierdurch die Voraussetzungen für eine dauerhaft ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu sichern. Die Förderung unterstützt die Umsetzung des Leitbildes „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ zur Herbeiführung nachhaltiger Strukturen.
Die ILB unterstützt im Rahmen der Geschäftsbesorgung mit dem Förderprogramm folgende kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft:
Maßnahmen, die sich auf die Aufnahme oder Ausweitung interkommunaler Kooperationen richten:
Nichtinvestive Maßnahmen, die auf zukünftige Investitionen bei der technischen Realisierung kooperations- bzw. zusammenschlussbedingter Anpassungsmaßnahmen gerichtet sind.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% gewährt.
Der Höchstbetrag von Zuwendungen beträgt insgesamt 200.000 EUR innerhalb von drei Jahren. Die Bagatellgrenze für die Zuwendung liegt bei 2.500 EUR.
Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Die Mitarbeiter der ILB und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Landwirtschaft und Umwelt 0331 660-1536.
Die Unterstützung der Maßnahmen zur Herausbildung nachhaltiger Strukturen erfolgt unter Beachtung der DAWI-de-minimis-Verordnung. Danach dürfen sämtliche im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährten Zuwendungen 500.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Steuerjahren je Zuwendungsempfangende oder Zuwendungsempfangenden nicht überschreiten.
Kurzinformation (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Strukturanpassung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 49 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,27 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Rechnungsliste (XLS 0,94 MB) In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 40 kB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen