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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Das FörderprogrammStrukturanpassung unterstützt kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft. Gefördert werden Projekte interkommunaler Kooperationen und nichtinvestiveAnpassungsmaßnahmen.
Das Programm zielt darauf ab, kommunale Aufgabenträger in der Siedlungswasserwirtschaft bei der Vorbereitung und Umsetzung von Anpassungen der Organisationsstrukturen zu unterstützen. Es sollen Anreize zur Behebung struktureller Schwächen gegeben werden, um hierdurch die Voraussetzungen für eine dauerhaft ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu sichern. Die Förderung unterstützt die Umsetzung des Leitbildes „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ zur Herbeiführung nachhaltiger Strukturen.
Stop der Antragstellung
Aufgrund des Auslaufens des Programms zum 31.12.2021, wurde die Antragsannahme zum 01.09.2021 beendet. Es können daher mit Wirkung zum 01.09.2021 keine Anträge mehr angenommen werden.
Wer wird gefördert?
Die ILB unterstützt im Rahmen der Geschäftsbesorgung mit dem Förderprogramm folgende kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft:
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die sich auf die Aufnahme oder Ausweitung interkommunaler Kooperationen richten:
Nichtinvestive Maßnahmen, die auf zukünftige Investitionen bei der technischen Realisierung kooperations- bzw. zusammenschlussbedingter Anpassungsmaßnahmen gerichtet sind.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% gewährt.
Der Höchstbetrag von Zuwendungen beträgt insgesamt 200.000 EUR innerhalb von drei Jahren. Die Bagatellgrenze für die Zuwendung liegt bei 2.500 EUR.
Wie ist das Antragsverfahren?
Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die Unterstützung der Maßnahmen zur Herausbildung nachhaltiger Strukturen erfolgt unter Beachtung der DAWI-de-minimis-Verordnung. Danach dürfen sämtliche im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährten Zuwendungen 500.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Steuerjahren je Zuwendungsempfangende oder Zuwendungsempfangenden nicht überschreiten.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt Strukturanpassung In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung zu Lieferung und Leistungen von verflochtenen Dritten In Info-Korb legen
Rechnungsliste In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen