Strukturanpassung

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Überblick

Das Förderprogramm Strukturanpassung unterstützt kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft.

Gefördert werden Projekte interkommunaler Kooperationen und nichtinvestive Anpassungsmaßnahmen.

Fördernehmer Kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft (Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden und Zweckverbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß Ziffer 3 der Richtlinie)
Förderthemen Maßnahmen zur Vorbereitung, Aufnahme oder Ausweitung interkommunaler Kooperationen sowie die Planung daraus resultierender Investitionsvorhaben
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen an kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft zur Herausbildung nachhaltiger Strukturen (Richtlinie Strukturanpassung) vom 6. Januar 2021
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Programm zielt darauf ab, kommunale Aufgabenträger in der Siedlungswasserwirtschaft bei der Vorbereitung und Umsetzung von Anpassungen der Organisationsstrukturen zu unterstützen. Es sollen Anreize zur Behebung struktureller Schwächen gegeben werden, um hierdurch die Voraussetzungen für eine dauerhaft ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu sichern. Die Förderung unterstützt die Umsetzung des Leitbildes „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ zur Herbeiführung nachhaltiger Strukturen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB unterstützt im Rahmen der Geschäftsbesorgung mit dem Förderprogramm folgende kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft:

  • Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden und Zweckverbände
  • (gemeinsame) kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts, soweit sie die Aufgaben der öffentlichen Trinkwasserversorgung und/oder der öffentlichen Abwasserbeseitigung in eigener Zuständigkeit wahrnehmen

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die sich auf die Aufnahme oder Ausweitung interkommunaler Kooperationen richten:

  • Ermittlung strategischer Handlungsbedarfe sowie die Untersuchung von Möglichkeiten und Alternativen zur Anpassung der Aufgabenerledigung an die Auswirkungen des demografischen, klimatischen und gesellschaftlichen Wandels auf die Siedlungswasserwirtschaft
  • Vorbereitung von Kooperationen oder Zusammenschlüssen
  • Umsetzung konkreter Kooperationen oder Zusammenschlüsse der Aufgabenträger

Nichtinvestive Maßnahmen, die auf zukünftige Investitionen bei der technischen Realisierung kooperations- bzw. zusammenschlussbedingter Anpassungsmaßnahmen gerichtet sind.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Rechts- und Steuerberatungen zum laufenden Betrieb sowie Rechtsbeistandskosten in Fragen, die nicht auf das beabsichtigte Kooperations- oder Zusammenschlussvorhaben abzielen
  • Finanzierungskosten
  • im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlichen Gebührengebiets im Rahmen eines Zusammenschlusses stehenden Kosten
  • Reise-, Bewirtungs- und sonstige Kosten der allgemeinen Verwaltung, die im Zusammenhang mit der Durchführung förderfähiger Maßnahmen anfallen
  • Eigenleistungen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% gewährt.

Der Höchstbetrag von Zuwendungen beträgt insgesamt 200.000 EUR innerhalb von drei Jahren. Die Bagatellgrenze für die Zuwendung liegt bei 2.500 EUR.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Für dieses Förderprogramm können Sie keine neuen Anträge mehr stellen.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft und galt bis zum 31. Dezember 2021.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Die Unterstützung der Maßnahmen zur Herausbildung nachhaltiger Strukturen erfolgt unter Beachtung der DAWI-de-minimis-Verordnung. Danach dürfen sämtliche im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährten Zuwendungen 500.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Steuerjahren je Zuwendungsempfangende oder Zuwendungsempfangenden nicht überschreiten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise