GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur

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  • Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660-2211
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GRW

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur.

Fördernehmer Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Förderthemen Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW - (GRW-I) vom 13. September 2023 (Veröffentlichung vom 06. Dezember 2023)
Mittelherkunft Bund, Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Allgemein

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind

Für die Moderniserung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie

  • Landkreise und kreisfreien Städte

Was wird gefördert?

  • Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelände
  • Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz
  • Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben
  • Errichtung oder der Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernleitungen und andere Energieleitungen und Verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbegebieten
  • Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
  • Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus
  • Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren
  • Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
  • Regionalbudgetvorhaben für regionale Wachstumskerne
  • Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne
  • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen
  • Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten
  • Regionalmanagementvorhaben und Regionalbudgetvorhaben vorrangig für Regionale Wachstumskerne
  • Kooperationsnetzwerke
  • Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge

Wer oder was wird nicht gefördert?

Folgende Maßnahmen können durch das Förderprogramm nicht unterstützt werden (Beispiele):

  • Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels
  • Maßnahmen des Bundes und der Länder
  • die Errichtung von Bädern, Kureinrichtungen, Häusern des Gastes, Kongress- und Tagungszentren.
  • Bau oder Ausbau von Straßen mit netzbildendem Charakter, Marktplätzen, Strecken oder Netzen des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsverbindungen die nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg (Teil kommunaler Straßenbau) förderfähig sind
  • Neuerrichtung von Anlagen für die Beseitigung beziehungsweise Reinigung von Abwasser und Abfall.
  • Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, bei denen Ausgleichzahlungen in Fonds oder Ähnliches geleistet werden, um zu einem unbestimmten Zeitpunkt an einem unbestimmten Ort Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren.

Eine abschließende Liste der Maßnahmen, die nicht gefördert werden können, entnehmen Sie bitte dem Punkt 2.2 der Richtlinie.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren.

Finanzierungsgegenstand Fördersatz und maximale Zuwendungshöhe
Alle zuwendungsfähigen Maßnahmen max. 60% (Basisförderung)
Wenn sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und
  • die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder
  • die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft oder
  • die geförderten Infrastrukturmaßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung
+ max. 20 % (Potenzialförderung)
Regionalmanagementvorhaben max. 75 %, höchstens 200.000 EUR p.a.
Regionalbudgetvorhaben max. 80 %, höchstens 150.000 EUR p.a.
Planungs- und Beratungsleistungen max. 75 %
Regionale Entwicklungskonzepte max. 75 %, höchstens 50.000 EUR

Der Zuschusshöchstbetrag für große Vorhaben bestimmt sich nach den folgenden angepassten Förderhöchstsätzen:

Zuwendungsfähige Ausgaben Förderhöchstsatz
bis zu 15 Mio. EUR 100% des Förderhöchstsatzes
Teil > 15. Mio. EUR 50% des Förderhöchstsatzes

Der auf den 15 Millionen Euro übersteigenden Anteil anzuwendende um 50 Prozent reduzierte Fördersatz bedeutet, dass für diesen Teil im Falle einer Basisförderung ein Fördersatz von bis zu 30 Prozent und im Falle einer Potenzialförderung von bis zu 40 Prozent gewährt wird.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

GRW-I

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.

Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.

GRW-I Sonderprogramm

Alle Informationen zum GRW-I Sonderprogramm finden Sie hier.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.

Was ist noch zu beachten

Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate.

Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann.

Betreibende und Nutzende sowie Träger und Nutzende dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.

Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise

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