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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur.
Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.
Die Förderbedingungen werden aktuell im Ministeriums überarbeitet. Ab dem 18. Dezember 2019 können keine Anträge mehr von Bildungsstätten im Bereich der Gesundheit und Pflege für den Fördertatbestand Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung der Richtlinie entgegengenommen werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Das MWAE-Förderprogramm GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur:
Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Einrichtung, Modernisierung und den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung:
Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind und juristische Personen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen bzw. die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Das MWAE-Förderprogramm GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur unterstützt Sie bei folgenden Infrastrukturprojekten:
Ab dem 18. Dezember 2019 können wir für den Fördertatbestand Ziff. 2.1.7 „Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung“ keine Anträge von Bildungsstätten im Bereich der Gesundheit und Pflege mehr entgegen nehmen. Diese Änderung wird zukünftig in die Richtlinie mit aufgenommen.
Folgende Maßnahmen können durch das Förderprogramm nicht unterstützt werden (Beispiele):
Eine abschließende Liste der Maßnahmen, die nicht gefördert werden können, entnehmen Sie bitte dem Punkt 2.2 der Richtlinie.
Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren.
Die Anträge sind online über das ILB-Kundenportal zu stellen.
Die ILB kann kein Vorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit dem vor Antragstellung begonnen worden ist.
Diese Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate.
Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann.
Träger, Betreiber und Nutzer dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.
Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2020 (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 76 kB) In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung (PDF 0,29 MB) In Info-Korb legen
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens nach Paragraf 7 Absatz 2 Satz 2 BHO (PDF 51 kB) In Info-Korb legen
Inhalte der Radwege-Unterhaltungskonzepte (RUK) (PDF 8 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Vermarktungskosten (PDF 19 kB) In Info-Korb legen
bei Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie und Gewerbegelände
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben (investiv) (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben (nicht investiv) (PDF 0,1 MB) In Info-Korb legen
Abrechnung eines Gewerbegebietes (PDF 1,3 MB) In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Ausgaben und Einnahmen (XLSX 32 kB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Nachweis über die Belegung des Gewerbegebietes (XLSX 79 kB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Auftragsvergabeliste (XLSX 40 kB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste (XLS 1,33 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (JPG 30 kB) In Info-Korb legen
Logo Land Brandenburg (JPG 0,76 MB) In Info-Korb legen
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