GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur - Sonderprogramm 2023

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GRW

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert die ILB den Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur im Land Brandenburg.

Fördernehmer Gebietskörperschaften, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen jeweils der Stadt Schwedt/Oder oder dem sie umgebenden Landkreis Uckermark
Förderthemen Infrastrukturelle Ertüchtigung des Wirtschaftsstandortes
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Maßnahmenbogen zur Umsetzung des GRW-Sonderprogramms „Beschleunigung der Transfor-mation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Mittelherkunft Bund, Land Brandenburg

Ziel des Programms

Zweck der Förderung ist die landesseitige Unterstützung von Maßnahmen zur Begleitung und Beförderung des sozioökologischen Transformationsprozesses in der Stadt Schwedt/Oder und dem sie umgebenden Landkreis Uckermark.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • die Stadt Schwedt/Oder,
  • Gebietskörperschaften des Landkreises Uckermark,
  • der Landkreis Uckermark,
  • Bildungseinrichtungen der zuvor Benannten sowie nach Nummer 3.2.2.5 Abs. 8 b) und c) GRW-Koordinierungsrahmen GRW,
  • Forschungsinfrastruktureinrichtungen nach Nummer 3.2.2.8 Abs. 2 und
  • Forschungsinfrastruktureinrichtungen nach Nummer 3.2.2.9 Abs. 2 Alternative 1 GRW-Koordinierungsrahmen

Was wird gefördert?

Die im Rahmen des GRW-Sonderprogramms geförderten Vorhaben sollen folgend benannten Zielen dienen:

  • Zukunftsorientierte Sicherung und Entwicklung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, insbesondere durch Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung
  • Unterstützung wichtiger Vorhaben der regionalen Daseinsvorsorge zur Flankierung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses
  • Schaffung langfristig tragfähiger Kommunikations- und Infrastrukturen zur Gewinnung innovativer Gründerinnen und Gründer sowie für Start-ups
  • Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur
  • Perspektiven der Regionalentwicklung im Bereich Innovation, nachhaltige Mobilität, Tourismus, klimaneutrale Energieerzeugung sowie Fachkräftesicherung und -entwicklung

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt.
  • Höhe der Zuwendung
    • Der Höchstfördersatz für jedes Vorhaben beträgt 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal der ILB stellen.

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.

Geltungsdauer

Der Maßnahmenbogen tritt mit Wirkung zum 13. Dezember 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2032 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Cordula Krebs, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1573 erreichen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise

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