Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien

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Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB bei der Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien und bei der Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Nutzung als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien.

Fördernehmer Kommunale Gebietskörperschaften,
Zweckverbände sowie
Unternehmen der öffentlichen Hand bzw. an denen die öffentliche Hand die Mehrheit hat
Förderthemen Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Nutzung als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 und anderen Treibhausgasen auf Deponien
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Nutzung als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MLUK-Förderprogramm Deponien unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Kommunen
  • Zweckverbände
  • Unternehmen der öffentlichen Hand bzw. an denen die öffentliche Hand die Mehrheit hat und die Inhaber einer Deponie sind

Was wird gefördert?

Das MLUK-Förderprogramm Deponien unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen auf Siedlungsabfalldeponien, auf denen organik-haltige kommunale Abfälle abgelagert wurden und deren vorhabenrelevante Deponieabschnitte endgültig verfüllt sind:

  • Neuerrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas
  • Neuerrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas einschließlich der Errichtung der dafür noch erforderlichen Oberflächenabdichtungssysteme bzw. einzelner Bestandteile dieser
  • Errichtung von Oberflächenabdichtungssystemen bzw. einzelner Bestandteile dieser, soweit dies zur Optimierung der Erfassung und Entsorgung von Deponiegas auf der Deponie führt
  • Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation einschließlich der Errichtung dafür noch erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme

Folgende Maßnahmen auf Deponien, deren vorhabenrelevante Deponieabschnitte endgültig verfüllt sind, können gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht zur Nachnutzung von Deponieflächen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien

Wer oder was wird nicht gefördert?

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung (ABl. C 249 vom 31.Juli 2014 S. 1) sind nicht förderfähig

Wie wird gefördert?

Die Förderung in Form eines Zuschusses beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Soweit bei den Vorhaben nach Ziffer 2.1 - 2.4 der Richtlinie eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt die Förderung nach Artikel 36 oder 41 der AGVO.

Bei den Vorhaben nach Ziffer 2.5 der Richtlinie erfolgt die Förderung im Rahmen der De-minimis-VO.

Die genauen Fördersätze sind von dem Fördergegenstand abhängig und der Richtlinie zu entnehmen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge können ab dem 6. Juli 2017 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie trat am 6. Juli 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

  • Mit dem Projekt darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung der Zuwendung erfolgt ist. Ausnahmen hierzu (förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn) sind bei der ILB schriftlich zu beantragen.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise