Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangende sind die Stadt Schwedt/Oder und der Landkreis Uckermark
Was wird gefördert?
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben im Umfang von maximal jeweils drei Vollzeitäquivalenten inklusive Sachausgaben bei der Stadt Schwedt/Oder und dem Landkreis Uckermark.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
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die in Artikel 9 der JTF-VO aufgeführten Ausschlüsse,
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Grunderwerb,
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Tiere,
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Fahrzeuge aller Art,
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gebrauchte Wirtschaftsgüter,
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aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
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Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die direkten Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto) der oder des Zuwendungsempfangenden
b) die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben nach Buchstabe a.