Kinderbetreuungsfinanzierung Bund 2020-2021

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Überblick

Fördernehmer Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung
Förderthemen Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze, die der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt dienen. Zusätzliche Plätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020–2021 im Land Brandenburg (U6-Ausbau-Richtlinie 2020–2021)
Mittelherkunft Bund

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Anträge können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen gestellt werden von

- den Trägern von Einrichtungen und anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung mit Ausnahme der Kindertagespflege (zur Förderung von Investitionen in Kindertagespflege siehe Ziffern 5.4.6 und 7.1.8),

- den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe,

- den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ämtern, soweit sie sich gegenüber ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Gewährleistung der Kindertagesbetreuung verpflichtet haben,

- den Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden, die einem freien Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen,

- anderen Eigentümern, die einem Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden.

Wie wird gefördert?

Die Förderhöhe je neu geschaffenem bzw. erhaltenem Betreuungsplatz beträgt bis zu 10.000 EUR. Die Höhe der Zuwendung in Form eines Zuschusses/einer Zuweisung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens 10.000 EUR je förderfähigem Betreuungsplatz.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab dem 1. November 2020 über das ILB Kundenportal eingereicht werden. Antragsschluss ist der 28. Februar 2021.

Zusätzlich zum Antrag muss ein positives Votum des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe übersendet sein positives Votum zum Antrag an den Antragsteller, damit der Antragsteller das positive Votum über das ILB Kundenportal hochladen kann

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechnungsliste

Rechtshinweise

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