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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Ab dem 01. November 2020 können Anträge auf Förderung aus dem Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 gestellt werden.
Anträge können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen gestellt werden von
- den Trägern von Einrichtungen und anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung mit Ausnahme der Kindertagespflege (zur Förderung von Investitionen in Kindertagespflege siehe Ziffern 5.4.6 und 7.1.8),
- den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe,
- den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ämtern, soweit sie sich gegenüber ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Gewährleistung der Kindertagesbetreuung verpflichtet haben,
- den Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden, die einem freien Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen,
- anderen Eigentümern, die einem Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen.
Gefördert werden Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden.
Die Förderhöhe je neu geschaffenem bzw. erhaltenem Betreuungsplatz beträgt bis zu 10.000 EUR. Die Höhe der Zuwendung in Form eines Zuschusses/einer Zuweisung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens 10.000 EUR je förderfähigem Betreuungsplatz.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab dem 01. November 2020 über das ILB Kundenportal eingereicht werden. Antragsschluss ist der 28. Februar 2021.
Zusätzlich zum Antrag muss ein positives Votum des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe übersendet sein positives Votum zum Antrag an den Antragsteller, damit der Antragsteller das positive Votum über das ILB Kundenportal hochladen kann
Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Richtlinie (PDF 53 kB) In Info-Korb legen
Hinweise zu den Bildwortmarken von Bundesregierung und Behörden mit Fördersatz (PDF 0,24 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Anlage Auftraggebereigenschaft (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens (PDF 1,31 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste (XLS 1,33 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen
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Logo BMFSFJ PNG Farbe (PNG 0,13 MB) In Info-Korb legen
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Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
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