Landes-Gigabitförderung-BB

Landes-Gigabitförderung-BB

Zum Bundesprogramm Breitband

Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Vorhaben zur Errichtung von zukunftsfähigen Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers.

Fördernehmer Landkreise und kreisfreie Städte außerhalb des Lausitzer Reviers (Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und Uckermark sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam)
Förderthemen Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Grundsätze zur Förderung des Gigabitausbaus im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers „Landes-Gigabitförderung-BB“

Ziel des Programms

Ausbau von zukunftsfähigen Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten im Land Brandenburg für Landkreise und kreisfreie Städte außerhalb des Lausitzer Reviers.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Landkreise und kreisfreie Städte im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers:

  • Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming, Uckermark
  • Kreisfreie Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam

Was wird gefördert?

Durch das Land Brandenburg werden die Fördertatbestände "Wirtschaftlichkeitslückenförderung" gemäß Nummer 3.1 sowie das „Betreibermodell" gemäß Nummer 3.2 der Gigabit-RL 2.0 des Bundes gefördert.

Wie wird gefördert?

Eine Zuwendung des Landes Brandenburg zum Breitbandausbau wird für Vorhaben gewährt, die nach der Gigabit-RL 2.0 des Bundes gefördert werden und für die ein entsprechender Bewilligungsbescheid des BMDV beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers erteilt ist.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Gewährung der Zuwendung des Landes sind bei der ILB zusammen mit dem bestandskräftigen Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-RL 2.0 des Bundes einzureichen.

Geltungsdauer

Die Grundsätze für die Landes-Gigabitförderung-BB sind mit Unterzeichnung am 06.12.2023 in Kraft getreten und gelten bis zum 31.12.2025.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei der Beantwortung Ihrer Fragen helfen Ihnen die die Mitarbeitenden der ILB gern weiter.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise