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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) über die ILB bei Investitionen in clusterbezogene, technologische und anwendungsnahe Forschung.
Das Ziel des Programms ist die Ausweitung technologischer und anwendungsnaher Forschung sowie die Erhöhung der Forschungsintensität in den Wissenschaftseinrichtungen und die Erschließung von Synergieeffekten durch kooperatives Zusammenwirken.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Für die Förderung von Personalausgaben im Rahmen der Richtlinie Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg (StaF-Richtlinie) stehen wieder Fördermittel zur Verfügung. Ab dem 1. Februar 2019 bis zum 31. März 2019 können über unser Kundenportal Anträge gestellt werden.
Die Richtlinie wurde geändert, die maximale Laufzeit der Projekte beträgt jetzt 24 Monate.
Darüber hinaus wurden weitere Hinweise für die inhaltliche Gestaltung der Projekte aufgenommen. Neben den bereits bekannten Schwerpunkten soll größeres Augenmerk auf folgende Punkte gelegt werden:
In der Projektbeschreibung sollen außerdem die Arbeitspakete und Meilensteine sowie der Zeitplan beschrieben werden.
Für die Einhaltung der Antragsfrist ist die rechtzeitige Einreichung über das Kundenportal ausschlaggebend. Der rechtsverbindlich unterschriebene Originalantrag (ohne Anlagen) muss bis spätestens 15. April 2019 bei der ILB eingegangen sein.
Die Neufassung der Richtlinie ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden, allerdings wurden die Leitungsebenen aller potenziellen Antragsteller im Dezember 2018 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) per Email über die Änderungen informiert. Für weitere Angaben wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre Hausleitungen oder an uns.
Für Anträge, die ab 1. Juni 2017 bei der ILB eingehen, sind Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit dem Zuwendungsempfänger verflochten sind, mangels Nachfrage und in Abstimmung mit dem MWFK des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen. Das Merkblatt Ausgaben wird diesbezüglich zeitnah angepasst.
Das MWFK-Förderprogramm StaF unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Das MWFK-Förderprogramm StaF unterstützt Sie bei folgenden Investitionen:
Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Anträge auf Förderung können in einem durch die ILB bekannt gegebenen Antragszeitraum (zwei Monate) bis zum jeweils festgelegten Antragsstichtag gestellt werden.
Alle Anträge können online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Außerhalb dieser Zeiträume eingereichte Anträge werden ohne Bewertung an den Antragsteller zurückgesandt.
Die Richtlinie tritt am 1. März 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die geförderte Infrastruktur ist ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Nummer 2.1.1 Rn. 19 FuEuI-Unionsrahmen zu nutzen. Die Förderung von wirtschaftlicher Tätigkeiten ist ausgeschlossen.
Die ILB kann keine Maßnahmen mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die ILB.
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,21 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 (PDF 6,0 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Ausgaben (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Projektauswahlkriterien und Punktesystem (PDF 0,22 MB) In Info-Korb legen
Prüfvermerk des MWFK (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Kalkulation der Personalausgaben (XLSX 64 kB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Ermittlung der Stundensätze (XLSX 63 kB) In Info-Korb legen
Anlage zum Mittelabruf - Stundennachweis (XLSX 0,11 MB) In Info-Korb legen
Bestätigung Wirtschaftprüfer zum Gemeinkostenzuschlagssatz (PDF 1,22 MB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 (StaF) (PDF 1,23 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Erklärung zur Antragstellung - Erfüllung Subsidiaritätsklausel (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Fragebogen: Besondere Wirkungen auf förderpolitisch relevante Querschnittszielaspekte (PDF 1,25 MB) In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbesetzung (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 40 kB) In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
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