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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
foerderung-siwawi@mluk.brandenburg.de
Die Förderung richtet sich auf Investitionen im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung, für die ein besonderes Landesinteresse besteht, d.h. die förderfähigen Maßnahmen richten sich vorrangig darauf, die Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer weiter zu reduzieren.Damit soll der Zustand der Gewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbessert werden.
Die Förderung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung.
Wer wird gefördert?
Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
Förderfähig sind diejenigen investiven Kosten, die zur Umsetzung der zu fördernden Maßnahme erforderlich sind.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Projektförderung, Anteilfinanzierung
Die Obergrenze von Zuwendungen beträgt 500.000 Euro. Diese gilt nicht für den Neubau von Kläranlagen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge für Vorhaben sind formgebunden (Vordrucke der Bewilligungsbehörde) und vollständig in einfacher Ausfertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Mit dem Antrag sind alle notwendigen behördlichen Zulassungen und fachtechnischen Stellungnahmen nachzuweisen.
Geltungsdauer
Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden; im Rahmen der Geltungsdauer dieser Richtlinie bestehen keine Antragsfristen.
Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Auch die Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Vorliegens der vollständigen Antragsunterlagen. Maßgebend hierfür ist der Zeitpunkt, zu dem ein vollständiger und beurteilungsfähiger Antrag vorliegt.
Es können nur Zuwendungen bewilligt werden, die mindestens 50.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).
Kurzinformation (PDF 43 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 51 kB) In Info-Korb legen
gilt bis 31.12.2021
Richtlinie (PDF 17 kB) In Info-Korb legen
gilt ab 01.01.22
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) (ANBest-G) (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Identifizierung nach den Geldwäschebestimmungen (PDF 22 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Antragsformular (PDF 1,29 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 41 kB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste (XLSM 0,54 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen