Klimaanpassung 2023

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördern das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die ILB Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Städte und Gemeinden, Landkreise, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

Förderthemen

Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen, bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren, Konzepte und Strategien sowie Vorhaben für ein Präventions- und Risikomanagement für denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

Land Brandenburg


Ziel des Programms

Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge sowie im Bereich denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg zu unterstützen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

  • Städte und Gemeinden
  • kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

  • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum
  • kommunale und nichtwirtschaftliche Trägerinnen oder Träger oder Eigentümerinnen oder Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)
  • nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)

Was wird gefördert?

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

  • Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
  • Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

  • Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
  • Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements und der Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

Gefördert werden interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben mit Akteuren,die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat oder gegebenenfalls außerhalb der Union ansässig sind.

Die Zusammenarbeit mit Akteuren aus einem oder mehreren anderen Ländern kann im Rahmen eines neuen Projektes initiiert oder zu einem bereits laufenden Projekt zum Zweck der Verstärkung der Projektziele in Form eines Erweiterungsprojektes hinzugefügt werden.Grundsätzlich bringt jeder beteiligte Partner mit Sitz außerhalb des Programms selbst die Mittel in die Kooperation mit ein. Die Durchführung von Spiegelprojekten, in denen der Kooperationspartner sein Vorhaben zum Beispiel im Rahmen eines EFRE-Programms einer anderen Region durchführt, ist zulässig.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Vorhaben, die der kommunalen Pflicht zur Abwasserbeseitigung gemäß § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes unterfallen
  • Vorhaben von Trägerinnen oder Trägern oder Eigentümerinnen oder Eigentümern wirtschaftlich geführter oder genutzter denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen beziehungsweise Vorhaben von natürlichen Personen, in deren Eigentum sich denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen befinden

Wie wird gefördert?

Allgemein

Es erfolgt eine Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

Gefördert werden:

  • Direkte Ausgaben (tatsächliche projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben), die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind
  • Indirekte Ausgaben in Höhe von 3 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

Zuschusshöhe: maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 20.000 EUR und höchstens 200.000 EUR (Handlungskonzepte) bzw. 2 Mio. EUR (bauliche und technische Maßnahmen)

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

Gefördert werden:

  • Direkte Ausgaben (Personalausgaben als Stunden- oder Monatssätze, vorhabenbezogene Sach- und Investitionsausgaben, die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind)
  • Indirekte Ausgaben in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

Zuschusshöhe:

  • maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht kommunaler Träger
  • maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben kommunaler Träger

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 40.000 EUR (Strategien und Handlungskonzepte) bzw. mindestens 200.000 EUR (Umsetzung von Konzepten)

Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Grundlage eines detaillierten Finanzierungsplans (Haushaltsplan). Zuwendungsfähig sind die vorhabenbezogenen Sachausgaben, einschließlich projektbezogener Ausgaben für Vergabeberatung und -durchführung Dritter, die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind.

Zuschusshöhe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 2.500 EUR und höchstens 100.000 EUR

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist über das ILB-Kundenportal zu stellen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Der Antrag und die zum Vorhaben eingereichten Unterlagen werden fachlich durch das MWFK bzw. das MLUK bewertet.

Für den Förderbereich "Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen" gibt es Bewertungsstichtage, zu denen die bis dahin in der ILB eingegangenen Anträge geprüft und bewertet werden.

Bewertungsstichtage werden umgehend an dieser Stelle bekanntgegeben.

(Bereits vergangene Bewertungsstichtage waren der 14. April 2024, 14. Juni 2024 und 12. Juli 2024)

Zusätzlich erfolgt bei Bauvorhaben, bei denen die vorgesehene Zuwendung 1 Mio. EUR überschreitet, eine baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB).

Geltungsdauer

Diese Richtlinie ist am 7. Dezember 2023 (Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg) in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Ansprechpersonen der ILB gern zur Verfügung. Fragen zur Vorhabenbeschreibung und zur fachlichen Stellungnahme sind an das MWFK bzw. das MLUK zu richten.

Was ist noch zu beachten

Bei Kooperationsvorhaben (außer Vorhaben Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer) stellt jeder Kooperationspartner für sein jeweiliges Vorhaben einen eigenen Antrag. Für die Kooperation ist ein Leadpartner ist zu benennen. Bei Vorhaben zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer stellen die Brandenburger Zuwendungsempfangenden als Leadpartner einen Antrag auch für das Kooperationsvorhaben.

Von den Pauschalen für indirekte Ausgaben sind folgende Ausgaben umfasst:

  • Gas, Strom, Wasser,
  • sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung),
  • Büroausstattung (Möbel, Lampen, Dekoration, Computer, Laptop, Kopierer),
  • Bürobedarf,
  • Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume,
  • Porto, Kurier, Frachten,
  • Telefon und Kommunikation,
  • Internetgebühren und Internetdomain,
  • Ausgaben für Leasing- und Mietverträge ohne Kaufoption, insbesondere für Fahrzeuge,
  • Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung,
  • Fremdleistungen EDV,
  • Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen,
  • Bankgebühren,
  • Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf,IT/Sicherheit, Service),
  • Nettokaltmiete, auch für zusätzlich ausschließlich projektbezogen angemietete Büroräume,
  • Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (zum Beispiel Feuer- oder Diebstahlversicherung).

Eine Bezuschussung dieser Kostenarten als direkte Ausgaben ist nicht zulässig.

Für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Genehmigungen sind zügig zu beantragen und müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung der Zuwendung vorliegen.

Mit der Förderung dürfen nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt werden. Es wird ausschließlich die Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge sowie im Bereich denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen gefördert, die Einrichtungen oder Anlagen betreffen,die der Öffentlichkeit kostenlos oder zu geringen Entgelten zugänglich gemacht werden. Sofern von Besucherinnen und Besuchern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein finanzieller Beitrag erhoben wird, darf dieser nicht mehr als 50 Prozent der Kosten der in Anspruch genommenen Leistung oder Nutzung abdecken.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise