Investitionsprogramm Ganztag

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) über die ILB Vorhaben für notwendige Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder.

Fördernehmer Öffentliche und freie Schul- und Hortträger
Förderthemen Investitionen zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Mittelherkunft Bund

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist der quantitative und qualitative Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder.

Aktuelle Meldungen

Antragstellung zum 18. März 2024 gestartet

Für die Förderung notwendiger Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder können ab sofort Anträge über das neue Kundenportal gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Antrag das positive Votum des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden muss.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von:

  • Öffentlichen Schulträgern gemäß § 100 Abs. 1 bis 3 BbgSchulG
  • Freien Schulträgern (Träger von Ersatzschulen gemäß § 120 BbgSchulG, soweit sie Betriebskostenzuschüsse gemäß § 124 BbgSchulG zum Zeitpunkt der Antragstellung erhalten)
  • Hortträgern (Träger von Kindertagesstätten, soweit sie Angebote der Kindertagesbetreuung gemäß Kindertagesstättengesetz für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 erbringen)

Was wird gefördert?

Das MBJS-Förderprogramm unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

1. Investitionsmaßnahmen für

  • den Neubau,
  • den Umbau,
  • die Erweiterung (einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken),
  • die Sanierung sowie
  • die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote

Dazu zählen insbesondere auch solche Maßnahmen, die energetische Sanierung umfassen und im Einklang mit der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie sind.

2. Investive Begleit- und Folgemaßnahmen (wenn diese in einem unmittelbaren und notwendigen Zusammenhang mit den o. g. Investitionsmaßnahmen stehen)

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Sanierungsaufwendungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz und nicht dem Ziel des Ganztagsfinanzhilfegesetzes dienen
  • Investitionsmaßnahmen, die nicht dem Zwecke der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, sondern ausschließlich dem Zwecke des Schulunterrichts dienen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12. Oktober 2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu max. 70 Prozent zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als zuwendungsfähige Gesamtausgaben gelten alle zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendigen und angemessenen Ausgaben, die durch die Bewilligungsbehörde ermittelt und anerkannt worden sind.

Im Falle von finanzschwachen Kommunen ist ein Eigenanteil von zehn Prozent erforderlich. Bei diesen übernimmt das Land die Differenz zum Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zuwendung soll eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro nicht unterschreiten, mindestens jedoch 5.000 Euro betragen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge auf Förderung können ab dem 18. März 2024 über das Kundenportal gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 03. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau Glanz (0331/660-1332) und Frau Krampitz (0331/660-1726).

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise