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Jetzt Förderung findenMit der Förderung werden Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes und der nachhaltigen naturnahen Entwicklung von Gewässern unterstützt.
Vorhaben nach Nummer 2 der Richtlinie können entweder zur ELER- oder zur GAK-Förderung beantragt werden. ELER-Förderanträge sind stichtagsgebunden. GAK-Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördernehmer | Gewässerunterhaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes. Darüber hinaus für mit ELER/Land-Mitteln geförderte Vorhaben nach Nummer 2.1 und damit in Verbindung stehenden Vorhaben nach Nummer 2.2 auch nach § 52 der Abgabenordnung (AO) gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine. |
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Förderthemen | umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Mit dieser Förderung wird eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und für die Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt.
Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt. Die Finanzierung der Vorhaben dient der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Wer wird gefördert?
Die Förderung teilt sich entsprechend der Mittelherkunft in ELER-Förderung und in GAK-Förderung. Je nach Mittelherkunft können die Antragssteller
Was wird gefördert?
Generell werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert, deren Ziel darin besteht, den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu verbessern.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Förderausschluss nach Ziffer 5.4 e) der Richtlinie
Wie wird gefördert?
Die Art und Form der Förderung differiert
ELER-/Land-Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung gewährt und kann
GAK-/Land-Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und kann
Wie ist das Antragsverfahren?
Vorhaben nach Nummer 2 der Richtlinie können entweder zur ELER- oder zur GAK-Förderung beantragt werden.
ELER-Förderanträge sind stichtagsgebunden: Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
GAK-Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden:
Sie können Ihren Antrag vollständig, formgebunden in dreifacher Ausfertigung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Anders als bisher, wird nach Antragseingang eine Stellungnahme beim Wasserwirtschaftsamt durch die ILB angefordert.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie trat zum 16. August 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau E. Nitschke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1477 erreichen.
Merkblatt zur Richtlinie für die mit ELER-Land-Mitteln geförderten Vorhaben
(zu den Nummern 2 und 5.4 Buchstabe d)
Stand: 05/2020Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 06/2022Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 07/2019Anlage zum Antrag - Flurstücksübersicht für ELER/Land-geförderte Vorhaben
Stand: 03/2022Anlage zum Antrag - Übersicht für das Vorhaben benötigter/betroffener Flurstücke (GAK)
Stand: 03/2019Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 09/2019für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019