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Jetzt Förderung findenMit der Förderung werden Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes und der nachhaltigen naturnahen Entwicklung von Gewässern unterstützt.
Vorhaben nach Nummer 2 der Richtlinie können entweder zur ELER- oder zur GAK-Förderung beantragt werden.
Fördernehmer | Gewässerunterhaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes. Darüber hinaus für mit ELER/Land-Mitteln geförderte Vorhaben nach Nummer 2.1 und damit in Verbindung stehenden Vorhaben nach Nummer 2.2 auch nach § 52 der Abgabenordnung (AO) gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine. |
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Förderthemen | umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Mit dieser Förderung wird eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und für die Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt.
Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt. Die Finanzierung der Vorhaben dient der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die Förderung teilt sich entsprechend der Mittelherkunft in ELER-Förderung und in GAK-Förderung. Je nach Mittelherkunft können die Antragssteller
Generell werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert, deren Ziel darin besteht, den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu verbessern.
Förderausschluss nach Ziffer 5.4 e) der Richtlinie
Die Art und Form der Förderung differiert
ELER-/Land-Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung gewährt und kann
GAK-/Land-Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und kann
ELER-Förderanträge sind stichtagsgebunden und können bis zum 16. Februar 2024 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden.
Für den Aufruftermin 16. Februar 2024 stehen für die Förderung der Maßnahmen mit ELER-Mitteln für Vorhaben der Gewässerentwicklung insgesamt 800.000 Euro und für Vorhaben des Landschaftswasserhaushaltes ebenfalls insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014-2022 die Vorhaben bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen sind und die Verwendungsnachweisprüfung bis zum 30. Juni 2025 zu erfolgen hat.
Es liegen getrennte Vordrucke zur Antragstellung für eine ELER- und GAK-Förderung vor. Bitte verwenden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen für die beabsichtigte Finanzierung.
Alle Vorhaben bedürfen der fachlichen Vorprüfung in Form des Votums durch die Regionale Arbeitsgruppe. Das Votum darf nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sein.
Mit dem Förderantrag sind die Unterlagen gemäß Nummer 8 des Antragsformulars einzureichen. Bei Anträgen auf ELER-Förderung werden nur diejenigen Anträge für die Bearbeitung berücksichtigt, welche die erforderliche Vollständigkeit der Unterlagen aufweisen.
Diese Richtlinie trat zum 16. August 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau E. Nitschke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1477 erreichen.
Merkblatt zur Richtlinie für die mit ELER-Land-Mitteln geförderten Vorhaben
(zu den Nummern 2 und 5.4 Buchstabe d)
Stand: 05/2020Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 12/2023Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 07/2019Anlage zum Antrag - Flurstücksübersicht für ELER/Land-geförderte Vorhaben
Stand: 03/2022Anlage zum Antrag - Übersicht für das Vorhaben benötigter/betroffener Flurstücke (GAK)
Stand: 03/2019Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 09/2019für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019keine verbindliche Vorlage (optional)
Stand: 07/2023