Kinderbetreuungsfinanzierung Bund 2017 - 2020

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Überblick

Mit diesem Förderprogramm unterstützt die ILB die Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Fördernehmer Träger von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung
Förderthemen Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017–2020 im Land Brandenburg (U6-Ausbau-Richtlinie 2017–2020)
Mittelherkunft Bund

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von:

  • Trägern von Einrichtungen und anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung,
  • örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe,
  • Gemeinden und Ämtern, soweit sie sich gegenüber ihrem Landkreis zur Gewährleistung der Kindertagesbetreuung verpflichtet haben,
  • Gemeinden, die einem freien Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen,
  • anderen Eigentümern, die einem Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert die Maßnahme anteilig mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann im Rahmen seines Votums eine niedrigere Zuschussobergrenze festlegen.

Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei 30.000 EUR. Die Bagatellgrenze für die Förderung von Kindertagespflege liegt bei 5.000 EUR.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können laufend bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.

Anträge auf Förderung von Investitionen in Angebote der Kindertagespflege sind an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu richten. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragen bei der ILB die notwendigen Fördermittel.

Die Anträge sind durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis spätesten 31. März 2019 an die ILB als Bewilligungsstelle zu übergeben.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die frühestens ab dem 1. Juli 2016 begonnen wurden und spätestens bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden.

Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen für geförderte Plätze, die aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, durch bisherige Investitionsprogramme des Bundes und des Landes mit demselben Zuwendungszweck gefördert wurden bzw. werden.

Die Zweckbindung beträgt für unbewegliche Gegenstände 10 Jahre, bei einer Zuwendung ab 250.000 EUR 15 Jahre. Bewegliche Gegenstände mit einem Anschaffungswert von über 410 EUR sind 5 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.

Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung bzw. zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-P bzw. ANBest-G) zu beachten und anzuwenden.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise

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