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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Die Förderung in diesem Programm ist ausgelaufen, das Nachfolgeprogramm startet ab dem 1.11.2020.
Mit diesem Förderprogramm unterstützt die ILB die Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017–2020 im Land Brandenburg ist zum 4. Juli 2017 in Kraft getreten.
Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können laufend bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von:
Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Die ILB fördert die Maßnahme anteilig mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann im Rahmen seines Votums eine niedrigere Zuschussobergrenze festlegen.
Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei 30.000 EUR. Die Bagatellgrenze für die Förderung von Kindertagespflege liegt bei 5.000 EUR.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können laufend bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.
Anträge auf Förderung von Investitionen in Angebote der Kindertagespflege sind an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu richten. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragen bei der ILB die notwendigen Fördermittel.
Die Anträge sind durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis spätesten 31. März 2019 an die ILB als Bewilligungsstelle zu übergeben.
Die Richtlinie gilt vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2020.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die frühestens ab dem 1. Juli 2016 begonnen wurden und spätestens bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden.
Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen für geförderte Plätze, die aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, durch bisherige Investitionsprogramme des Bundes und des Landes mit demselben Zuwendungszweck gefördert wurden bzw. werden.
Die Zweckbindung beträgt für unbewegliche Gegenstände 10 Jahre, bei einer Zuwendung ab 250.000 EUR 15 Jahre. Bewegliche Gegenstände mit einem Anschaffungswert von über 410 EUR sind 5 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung bzw. zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-P bzw. ANBest-G) zu beachten und anzuwenden.
Kurzinformation (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 54 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie - Anlage (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Orientierungsrahmen Bund
Ausfüllhinweise für die Belegliste (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung (PDF 0,29 MB) In Info-Korb legen
ILB-Kundenportal Benutzerleitfaden (PDF 2,67 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Eigenkapitalnachweis (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Stellungnahme des Jugendamtes (PDF 1,17 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Logo BMFSFJ JPG (JPG 0,11 MB) In Info-Korb legen
Logo BMFSFJ eps CMYK (EPS 0,17 MB) In Info-Korb legen
Logo BMFSFJ eps FAX (EPS 0,18 MB) In Info-Korb legen
Logo BMFSFJ eps GRAU (EPS 0,17 MB) In Info-Korb legen
Verwendungshinweise (PDF 0,24 MB) In Info-Korb legen
Leitfaden für die Anwendung einheitlicher Vorlagen für Printmedien und Bauschilder bei durch den Bund finanzierten oder geförderten Baumaßnahmen