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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.
Ziel des Programms ist die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Partnerinnen oder Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurden.
Weitere Details finden Sie unter der Ziffer 3 der Richtlinie.
Was wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B.:
Umweltmaßnahmen, wie z. B.:
Die Förderung von Mobilitätsprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 in der jeweils geltenden Fassung.
Die Förderung von Energieprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014-2020) in der jeweils geltenden Fassung.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig:
Ferner sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermarktung (Verkauf) von Tabakerzeugnissen nicht zuwendungsfähig.
Wie wird gefördert?
Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss muss mindestens 5.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können ab 1. Juli 2016 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Mit dem Antrag ist eine Bestätigung des Lead-Partners der SUW-Strategie einzureichen, dass die zur Förderung beantragte Maßnahme Bestandteil dieser Strategie ist.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 29. April 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LBV In Info-Korb legen
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 a) und 2.1.1 b) der Richtlinie
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LfU In Info-Korb legen
Für Förderung nach Nummern 2.1.2 f) der Richtlinie
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 c) und 2.1.2 e) der Richtlinie
Für Förderung nach Nummern 2.1.2 c) und 2.1.2 d) der Richtlinie
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des MBJS In Info-Korb legen
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 d) - 2.1.1 j) der Richtlinie
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020 In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum VN - VN-Testat In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung des Lead-Partners der SUW-Strategie In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen