Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)

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Überblick

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt im Rahmen seines Programms die Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg. Diese Förderung wird über die ILB bereitgestellt.

Fördernehmer

Wissenschafteinrichtungen des Landes Brandenburg

Förderthemen

Kooperationsvorhaben anwendungsnaher Forschung

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)

Mittelherkunft

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg


Ziel des Programms

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt mit seinem Förderprogramm Wissenschaftseinrichtungen über die ILB bei Investitionen in anwendungsnahe Forschung.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen
  • die von Bund und Ländern gemeinsam institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

  • Forschungsverbund aus mindestens zwei transdisziplinären Partnern einer Hochschule
  • Forschungsverbund aus mindestens zwei Wissenschaftseinrichtungen

Wie wird gefördert?

Für das Vorhaben werden anteilig bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss zur Verfügung gestellt.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online ab dem 01. September 2024 im Rahmen eines Call-Verfahrens bis zum 30. September 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.

Wir sind aktuell stetig dabei für Sie Videos mit Prozesserläuterungen zu unserem neuen Kundenportal zu produzieren. Die Videos können Sie hier abrufen.

Abonnieren Sie den Newsletter für das Förderprogramm und sie werden unmittelbar bei Neuigkeiten informiert.

Informationen und Unterlagen zur Antragstellung stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 17. Mai 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Personalausgaben

Sie können zur Antragstellung entscheiden, ob Sie das eingeplante Personal im Rahmen eines Monats- oder Stundensatzes abrechnen werden.

Für die Kalkulation der jeweiligen Monats- bzw. Stundensätze werden Ihnen im Antragsprozess jeweils ein Tool auf Excelbasis zur Verfügung gestellt.

Diese Tools berechnen Ihnen automatisch die beantragbaren Ausgaben, welche Sie in den Antrag übernehmen können.

Der ILB hilft dieses Tool wiederum Ihre beantragten Personalausgaben zu plausibilisieren. Deshalb ist die Nutzung der Tools obligatorisch. Bitte reichen Sie die ausgefüllten Tools bereits zur Antragstellung mit ein.

Im Laufe der Projektlaufzeit wird es nicht möglich sein für die jeweilige geplante Stelle die Abrechnungsart zu tauschen.

Hinweis: Sollte die Durchführung des Projektes bis in das Jahr 2028 geplant sein, können maximal 6 Monate für das Jahr 2028 angesetzt werden. Beachten Sie hierzu Nr. 5.7 der Richtlinie (spätestes Ende des Durchführungszeitraums zum 30.06.2028).

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise

Sonstige Dokumente