Infrastruktur- und Sozialfinanzierung

Infrastruktur- und Sozialfinanzierung

Kontakt

  • Catrin am Mihr Catrin am Mihr Tel.: 0331 660-1229
    Fax: 0331 660-61229
    E-Mail Kontakt
  • Portrait von Sandra Becskei Sandra Becskei Tel.: 0331 660-1765
    Fax: 0331 660-61765
    E-Mail Kontakt
Förderprogramm finden

ILB Förderfinder

Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben

Jetzt Förderung finden

Überblick

Die ILB finanziert zusätzlich Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden. Dazu zählen die Investitionen von Stadtwerken, kommunalen Unternehmen, Zweckverbänden sowie Trägern von sozialen Einrichtungen. Im Rahmen dieses Programmes können auch ÖPP-Projekte finanziert werden.

Fördernehmer Stadtwerke, Kommunale Unternehmen, Zweckverbände, Träger sozialer Einrichtungen
Förderthemen Investitionen in die kommunale und soziale Infrastuktur
Förderart Darlehen
Fördergeber ILB
Mittelherkunft ILB, Europäische Investitionsbank (EIB), KfW Bankengruppe

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Darlehen Infrastruktur- und Sozialfinanzierung:

  • öffentliche (rechtlich selbstständige) Unternehmen
  • Träger von Investitionen in die soziale Infrastruktur wie zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege oder öffentliche, private beziehungsweise kirchliche Träger von sozialen Einrichtungen.
  • die Refinanzierung der Hausbanken der oben genannten Unternehmen und Träger

Was wird gefördert?

Mit der Infrastruktur- und Sozialfinanzierung können Sie günstig Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Land Brandenburg finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die

  • allgemeine Verwaltung
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Erschließung und Standortentwicklung
  • Ver- und Entsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr
  • soziale Infrastruktur (Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.)
  • energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich.

Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode können wir Sie unterstützen.

Wie wird gefördert?

Die Darlehensbedingungen können wir Ihren inidividuellen Wünschen anpassen.

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:

  • Annuitätendarlehen
  • Ratendarlehen.

Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung (Zinsbindung/Zinsanpassung) zu entsprechen.

Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der ILB festgelegt.

Profitieren Sie von unseren günstigen Refinanzierungsbedingungen.

Ablauf / Verfahren

Geltungsdauer

Die Geltungsdauer des Förderprogramms ist bis auf weiteres unbegrenzt.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater*innen der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Formulare

Rechtshinweise