Investitionsprogramm Ganztag

ILB-Förderprogramm

Investitionsprogramm Ganztag

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Das Förderprogramm unterstützt Sie bei notwendigen Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder.

Fördernehmer

Öffentliche und freie Schul- und Hortträger

Förderthemen

Investitionen für den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

FörderartZuschuss
FördergeberLand Brandenburg

Ministerium Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Mittelherkunft

Bund

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist der quantitative und qualitative Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Das MBJS-Förderprogramm unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

1. Investitionsmaßnahmen für

  • den Neubau,
  • den Umbau,
  • die Erweiterung (einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken),
  • die Sanierung sowie
  • die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote

Dazu zählen insbesondere auch solche Maßnahmen, die energetische Sanierung umfassen und im Einklang mit der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie sind.

2. Investive Begleit- und Folgemaßnahmen (wenn diese in einem unmittelbaren und notwendigen Zusammenhang mit den o. g. Investitionsmaßnahmen stehen)

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Sanierungsaufwendungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz und nicht dem Ziel des Ganztagsfinanzhilfegesetzes dienen
  • Investitionsmaßnahmen, die nicht dem Zwecke der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, sondern ausschließlich dem Zwecke des Schulunterrichts dienen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12. Oktober 2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu max. 70 Prozent zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Im Falle von finanzschwachen Kommunen ist ein Eigenanteil von zehn Prozent erforderlich. Bei diesen übernimmt das Land die Differenz zum Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zuwendung soll eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro nicht unterschreiten, mindestens jedoch 5.000 Euro betragen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge auf Förderung können ab dem 18. März 2024 über das Kundenportal gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 03. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau Glanz (0331/660-1332) und Frau Krampitz (0331/660-1726).