ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenMit der Förderung werden Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes und der nachhaltigen naturnahen Entwicklung von Gewässern unterstützt.
Bis zum 31.12.2025 können über diese Seite noch GAK-Förderungen beantragt werden.
Die ELER-Förderung erfolgt über die seperaten Richtlinien:
Fördernehmer | Gewässerunterhaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes. Darüber hinaus für mit ELER/Land-Mitteln geförderte Vorhaben nach Nummer 2.1 und damit in Verbindung stehenden Vorhaben nach Nummer 2.2 auch nach § 52 der Abgabenordnung (AO) gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine. |
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Förderthemen | umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel der Förderung ist eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt. Die Finanzierung der Vorhaben dient der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die Beantragung von ELER-Fördermitteln in den Programmen Gewässerentwicklung ELER (2023-2027) und Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027) ist über die jeweiligen Programmseiten möglich.
Für die Förderung aus GAK/Land-Mitteln können die Antragssteller
Generell werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert, deren Ziel darin besteht, den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu verbessern.
Förderausschluss nach Ziffer 5.4 e) der Richtlinie
GAK-/Land-Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und kann
Die Antragstellung für GAK-Förderanträge ist fortlaufend möglich.
Diese Richtlinie trat zum 16. August 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr M. Mirus, den Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 erreichen.
Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 07/2025Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 07/2019Anlage zum Antrag - Übersicht für das Vorhaben benötigter/betroffener Flurstücke (GAK)
Stand: 03/2019Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 09/2019für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019keine verbindliche Vorlage (optional)
Stand: 07/2023