Überbrückung von aktuellen Liquiditätsengpässen im Vorfeld der Krankenhausreform. Die Förderung erfolgt durch Darlehen mit einer Laufzeit von max. 5 Jahren und einer Bürgschaft des Landes Brandenburg. Dabei können die Umfinanzierung bzw. Ablösung bereits bestehender Kreditverbindlichkeiten sowie Unternehmen in Schwierigkeiten nicht gefördert werden.
| Fördernehmer |
Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft gem. aktuellem Landeskrankenhausplan des Landes Brandenburg
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| Förderart |
Darlehen |
| Fördergeber |
ILB |