Investitionsprogramm Startchancen

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Überblick

Mit dem Progamm Startchancen werden Bauvorhaben an Schulen, bis hin zu Modernisierung und Investitionen in Ausstattung sowie Vorbereitungs- und Belgleitmaßnahmen unterstützt, um eine förderliche Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

Fördernehmer

Schulträger und Träger von Ersatzschulen

Förderthemen

  • Schulbau & Sanierung Neubau, Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von Schulgebäuden, -anlagen und -geländen
  • Ausstattung Nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, z. B. flexibles Mobiliar, Kreativ- und Bewegungsräume
  • Vorbereitungs- & Begleitmaßnahmen Unmittelbare, zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsvorhabens

Förderart Zuschuss

Ziel des Programms

Mit dem Programm Startchancen unterstützen das Land Brandenburg und der Bund öffentliche und freie Schulträger dabei, Schulen zu modernisieren, auszustatten und weiterzuentwickeln.

Ziele sind:

  • eine für Schülerinnen und Schüler förderliche Lernumgebung mit moderner Infrastruktur schaffen
  • hochwertige Ausstattung für vielfältige Lernformate bereitstellen
  • die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verbessern, pädagogische Arbeit unterstützen, z. B. durch flexible Räume für Teamarbeit und Inklusion
  • Schulen besser im Sozialraum vernetzen

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Schulen, die am Startchancen-Programm für Brandenburg teilnehmen:

  • Schulträger gemäß § 100 Abs. 1–3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
  • Träger von Ersatzschulen gemäß § 120 BbgSchulG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in:

  1. Baumaßnahmen – Neubau, Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von Schulgebäuden, -anlagen und -geländen, inkl. Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme (z. B. Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Räume für inklusives Lernen, Öffnung von Räumen zur Unterstützung von vielfältigen Lernformaten).
  2. Nachhaltige und lernförderliche Ausstattung – z. B. flexibles Mobiliar, Werkstätten, Kreativlabore, Bewegungsräume, Gestaltungselemente, Erholungs- und Rückzugsbereiche.
  3. Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen – Ausgaben, die unmittelbar mit der Investition verbunden und für deren Umsetzung erforderlich sind.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind:

  • reine Instandhaltung und Werterhalt der Bausubstanz
  • Verwaltungsausgaben oder projektbezogene Personalstellen bei Land bzw. Kommune

Wie wird gefördert?

Förderarten und Konditionen

Fördersatz: bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

Eigenanteil: nicht erforderlich

Bagatellgrenze: mindestens 25.000 €

Zeitraum: gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 5. Juni 2024 begonnen wurden und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen sind.

Die Höhe der maximal möglichen Gesamtzuwendung finden Sie in der Übersicht Investitionsbudgets je Schule.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

  • Antragstellung: ab 13. Oktober 2025 bis zum 31. Juli 2032 online im ILB-Kundenportal.
  • Das MBJS gibt ein schulfachliches Votum ab.
  • Die ILB prüft die Anträge anhand der eingereichten Nachweise.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am 29. Juli 2025 in Kraft und läuft bis zum 31. Juli 2035.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Ihre Ansprechpartnerinnen bei der ILB:

Nina Krampitz – 0331 660-1726

Mandy Glanz – 0331 660-1332

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise

Sonstige Dokumente