Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Schulen, die am Startchancen-Programm für Brandenburg teilnehmen:
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Schulträger gemäß § 100 Abs. 1–3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
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Träger von Ersatzschulen gemäß § 120 BbgSchulG
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in:
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Baumaßnahmen – Neubau, Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von Schulgebäuden, -anlagen und -geländen, inkl. Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme (z. B. Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Räume für inklusives Lernen, Öffnung von Räumen zur Unterstützung von vielfältigen Lernformaten).
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Nachhaltige und lernförderliche Ausstattung – z. B. flexibles Mobiliar, Werkstätten, Kreativlabore, Bewegungsräume, Gestaltungselemente, Erholungs- und Rückzugsbereiche.
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Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen – Ausgaben, die unmittelbar mit der Investition verbunden und für deren Umsetzung erforderlich sind.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:
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reine Instandhaltung und Werterhalt der Bausubstanz
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Verwaltungsausgaben oder projektbezogene Personalstellen bei Land bzw. Kommune
Wie wird gefördert?
Förderarten und Konditionen
Fördersatz: bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Eigenanteil: nicht erforderlich
Bagatellgrenze: mindestens 25.000 €
Zeitraum: gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 5. Juni 2024 begonnen wurden und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen sind.
Die Höhe der maximal möglichen Gesamtzuwendung finden Sie in der Übersicht Investitionsbudgets je Schule.