Wassermanagement ELER 2023-2027

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Überblick

Mit dem Förderprogramm werden Vorhaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes und für ein nachhaltiges Wassermanagement unterstützt.

Fördernehmer

Landesamt für Umwelt (LfU)

Förderthemen

  • Planung und Umsetzung der Vorhaben für nachhaltiges Wassermengenmanagement;
  • zur Verbesserung des Wasserspeicherpotentials der Landschaft und zur Minderung der Flächenentwässerung;

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Mittelherkunft

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg


Ziel des Programms

Die Finanzierung von Maßnahmen für ein nachhaltiges Wassermanagement und die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes dient der Vorsorge und Bewältigung von witterungsbedingten Extremereignissen, der Anpassung an eine in Folge des Klimawandels zu erwartender Verringerung des nutzbaren Wasserdargebots sowie einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU).

Was wird gefördert?

  • Konzeptionelle Untersuchungen und Erhebungen im Zusammenhang mit, sowie zur Vorbereitung, gutachterlichen Begleitung und Wirkungsabschätzung mit den nachfolgenden Vorhaben Finanziert werden beispielsweise Machbarkeitsstudien, Gutachten und Monitoring sowie die Planung von Maßnahmen (HOAI-Phasen 1-4).
  • Vorhaben zur Verbesserung des Wasserspeicherpotentials der Landschaft und zur Minderung der Flächenentwässerung, beispielsweise durch
    1. Einbau von Stützschwellen, Sohlanhebungen in Fließgewässern,
    2. Anpassung der Gewässerprofile (Gestaltung von Niedrigwasserrinnen, Reduzierung überdimensionierter Abflussprofile),
    3. Rückbau von künstlichen Gewässern und Gewässerabschnitten sowie von Verrohrungen (z. B. zur Wiederherstellung von Binneneinzugsgebieten, Renaturierung von Quellgebieten),
    4. Aktivierung und Sicherung von Wasserspeicherung (z. B. in Kleingewässern, Altarmen, natürlichen Senken, der ungesättigten Bodenzone),
    5. Rückbau oder Modifizierung von Drainagen.
  • Vorhaben für nachhaltiges Wassermengenmanagement, u. a. zum Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels (z. B. Schäden durch Niederschlagsextreme), durch
    1. Ertüchtigung sowie bauliche Anpassungen am Gewässersystem (z. B. zur Sicherung und Verbesserung des Abflussvermögens) und von wasserwirtschaftlichen Anlagen (z. B. Wehre, Kleinstaue und Schöpfwerke)
    2. Investitionen zur Erhöhung / Schaffung von Speicherpotential (u. a. an Talsperren, natürlichen Seen), insbesondere zur Niedrigwasserstützung
  • Wer oder was wird nicht gefördert?

    • die Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen
    • Entwässerungsmaßnahmen
    • Zwischenerwerb von Grund und Boden,
    • Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten,
    • Bau von Verwaltungsgebäuden,
    • Geldzahlungen anstelle von Kompensationsmaßnahmen,
    • Eigenleistungen,
    • Erbbauzinsen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren, Buchführungskosten,
    • Skonti,
    • Kosten für Leasing,
    • Erbabfindungen,
    • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung,
    • Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten,
    • Erwerb von Zahlungsansprüchen,
    • Schuldzinsen, außer in Bezug auf Zuschüsse in Form von Zinszuschüssen oder Prämien für Garantien

    Wie wird gefördert?

    Die erstattungsfähigen Gesamtkosten werden zu 100 % finanziert.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Bei Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des LELF technische Hinweisbroschüren einzusehen sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline.

Sie gelangen über die Links unter „Antragstellung & Informationsseite“ auf der linken Seite zu den Informationen des LELF und zu Antragssystem.

Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.

Geltungsdauer

Die Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung zum 01.09.2025 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr Mirus, Sie erreichen ihn über die Telefonnummer 0331 660-1683.

Was ist noch zu beachten

  • Die Vorhaben dürfen der Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27, 29, 30, 47 WHG sowie den Bewirtschaftungsplänen und den Hochwasserrisikomanagementplänen der Flussgebiete Elbe und Oder nicht entgegenstehen.
  • Für Investive Vorhaben müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Im Zuge der Antragstellung muss grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers des Grundstückes zum geplanten Vorhaben oder der Nachweis eines Nutzungsrechts zugunsten des Projektträgers vorliegen. Die Nachweise des Nutzungsrechts können auch mit Vorlage eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsbeschlusses oder dessen In-Aussichtstellung erbracht werden.
    • Erforderliche, bestandskräftige behördliche Zulassungen (z. B. Baugenehmigung, wasserrechtliche Zulassung) oder deren In-Aussichtstellung durch die Behörde
  • Die Finanzierung erfolgt in der im GAP-Strategieplan definierten Fördergebietskulisse des ländlichen Raums im gesamten Land Brandenburg.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise