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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.
Weiteres Callfenster am 28.03.2023
Am 28.03.2023 wird für den zweiten Call nochmals ein Zeitfenster von 10:00 Uhr - 15:00 Uhr zur Antragstellung geöffnet. In diesem Zeitraum können letztmalig im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.
Wichtig
Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen mit einem Mindestfördervolumen von 5.000 EUR gefördert werden:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragstellung findet im Rahmen eines Call-Verfahrens im Kundenportal der ILB statt.
Die Antragstellung erfolgt auf Basis eines zweistufigen Verfahrens:
1. Änderung der Richtlinie In Info-Korb legen
Fragen und Antworten zur Richtlinie Zusammenhalt (FAQ) In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Projektskizze zum Antrag In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen