Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung

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  • Katharina Dombrowski Katharina Dombrowski Tel.: 0331 660-1221
    Fax: 0331 660-61221
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  • Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660-2211
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  • Susanne Schechert Tel.: 0331 660-1892
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Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Fördernehmer Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderthemen Förderung von Investitionen in Gemeinden und Ortsteilen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie der Staatskanzlei Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung (RL Zusammenhalt)
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ziel des Programms

Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.

Aktuelle Meldungen

Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei abgeschlossen

Die Staatskanzlei informierte am 28.06.2023 über das weitere Vorgehen zur Richtlinie Zusammenhalt. Eine Zusammenfassung der Informationen können Sie auf der Seite der Staatskanzlei abrufen.

Alle Antragsteller werden aktuell sukzessive von der ILB über das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei informiert und ggf. zur Vervollständigung Ihrer Antragsunterlagen aufgefordert.

Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.

Call beendet

Die Antragsrunden sind abgeschlossen. Neue Anträge werden derzeit nicht angenommen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen mit einem Mindestfördervolumen von 5.000 EUR gefördert werden:

  1. Baumaßnahmen für Vorhaben, die gemeinschaftliche Ziele verfolgen und mit neuen Nutzungskomponenten die regionalen Perspektiven unterstützen,
  2. der Erwerb von beweglichen Sachen im Wert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall bzw. Beschaffungen mit einem Gesamtwert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Hierzu rechnen Geräte, Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände,
  3. der Erwerb unbeweglicher Sachen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Sachleistungen (Eigenleistungen) der Antragsteller,
  • Personal- und allgemeine Sachausgaben einschließlich von Ausgaben für den Unterhalt und den Betrieb der fertiggestellten Investitionsvorhaben,
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen sowie
  • die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.

Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.

Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung findet im Rahmen eines Call-Verfahrens im Kundenportal der ILB statt.

Die Antragstellung erfolgt auf Basis eines zweistufigen Verfahrens:

  1. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der ILB durch Einreichung eines Antrags mit beigefügter Projektskizze (vorgegebenes Formular).
    Die ILB prüft die Vollständigkeit der Angaben im Antragsformular und das formale Vorliegen der Fördervoraussetzungen gemäß Richtlinie (Förderfähigkeit).
    Die fachliche Prüfung und Bewertung erfolgt durch die Staatskanzlei (Förderwürdigkeit) und durch eine Jury.
  2. Die ILB wird die Antragsteller schriftlich über den Ausgang der Prüfung informieren und ggf. zur Vervollständigung der Angaben auffordern.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise