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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Im Jahr 2014 wurde das ILB-Gesetz novelliert. Die ILB hat damit eine verlässliche Grundlage für ihre zukünftige Geschäftstätigkeit erhalten. Auf dieser Grundlage können wir auch weiterhin in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Union staatliche Haftungsgarantien nutzen.
Die Satzung wurde im Jahr 2010 novelliert. Sie regelt ausführlich unter anderem die Rechtsform, den Geschäftszweck und die Aufgaben der Organe der Bank.
Gesetz über die ILB (PDF 84 kB) In Info-Korb legen
ILB Satzung (PDF 54 kB) In Info-Korb legen