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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft. Durch das Programm werden Arbeitsplätze im Land Brandenburg geschaffen und gesichert.
Gefördert werden Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Voraussetzung des Primäreffektes ist erfüllt, wenn mehr als 50 Prozent des Umsatzes in der Betriebsstätte regelmäßig überregional erbracht werden. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine Unternehmen bei folgenden Maßnahmen:
Es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 2,0 Millionen EUR gefördert.
Touristische Vorhaben werden in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Rad- und Wassertourismus sowie Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen, gefördert.
Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist grundsätzlich nicht möglich.
Wie wird gefördert?
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen. Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der ILB abrufbar. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank im Antrag grundsätzlich zu bestätigen.
Für die Förderung und die Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und endet am 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Für die Beratung zu Guter Arbeit steht Ihnen als erste Ansprechpartnerin Frau Juliane Tuda (Wirtschaftsförderung Brandenburg - WFBB) unter 0331 704457-13 zur Verfügung.
Mit dem Vorhaben darf mit Antragstellung (Posteingang) begonnen werden. Die Risiken liegen beim Antragsteller.
Bei Baumaßnahmen gelten Planung (Leistungsphasen 1-4 HOAI), Baugrunduntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn der Maßnahme, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
Zuschüsse werden grundsätzlich ab einer Beteiligung der Gesellschafter von mindestens 25 Prozent am Gesellschaftskapital oder 25 Prozent der Stimmrechte entsprechend der prozentualen Beteiligung durch Bürgschaft der Gesellschafter, durch Bankbürgschaft oder Bürgschaft Dritter besichert.
Sofern die bestehenden Dauerarbeitsplätze nicht um mindestens 10 Prozent erhöht werden, erfolgt eine Förderung nur, wenn der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt. Bei Errichtung einer neuen Betriebsstätte und Übernahmen gelten diese Voraussetzungen als erfüllt. Darüber hinaus müssen die förderfähigen Kosten bei der Förderung von Investitionen für
Das Vorhaben ist innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides zu beginnen. Der Investitionszeitraum beträgt max. 36 Monate. Die geförderte Betriebsstätte muss für mindestens 5 Jahre nach Ende des Investitionszeitraumes betrieben werden.
Die Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Dauerarbeitsplätze erfolgt für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens. Die Zweckbindung im Beherbungsgewerbe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze) beträgt 10 Jahre.
Halbierung der Förderung, wenn das Unternehmen mehr als 10 Prozent Leiharbeitnehmer in der Betriebsstätte beschäftigt. Unternehmen, die mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmer in der Betriebsstätte beschäftigen erhalten keine Förderung.
Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2022 In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Positivliste In Info-Korb legen
Anlage 1 nachzureichende Unterlagen In Info-Korb legen
Anlage 2 Investitionsgüterliste In Info-Korb legen
Anlage 3 Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung In Info-Korb legen
Anlage 4 - Darstellung Gesamtfinanzierung durch die Hausbank In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage Mindestanforderungen an Bauunterlagen In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Stellungnahme für die ILB In Info-Korb legen
Stellungnahme der Kammern (IHK/HWK) zum Antrag
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen