ILB Förderfinder
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert die ILB Unternehmen im Land Brandenburg bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten durch die aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen; Beratung und Coaching |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung. Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten gestärkt werden.
Damit Sie auch weiterhin die Möglichkeit einer Förderung aus der Richtlinie GRW-Markt International 2023 haben, steht Ihnen ab sofort auf der Homepage der ILB unser neues ILB-Kundenportal 2023 für alle neu geplanten Anträge zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für eine Anmeldung im neuen Kundenportal eine neue Registrierung erforderlich ist. Der bestehende Zugang zum alten ILB Kundenportal kann aus technischen Gründen nicht übernommen werden.
Im Falle einer Neuregistrierung wählen Sie bitte den korrekten Kundentyp. Im Wesentlichen werden zwei Arten von Antragstellern bei der ILB unterschieden:
Privatpersonen (natürliche Person, Einzelunternehmer, Freiberufler)
oder
Unternehmen (GmbH, GbR, AG etc.).
Wir hoffen, Ihnen mit der Erneuerung unseres Kundenportals eine noch zuverlässigere sowie bedienerfreundlichere Plattform für Ihre Anträge bei der ILB bieten zu können.
Antragsberechtigt sind:
Mit dieser Richtlinie werden folgende Vorhaben gefördert:
Nicht gefördert werden Freiberufler, Handelsunternehmen (Einzelhandel/Großhandel) und Beratungsunternehmen.
Nicht förderfähige Ausgaben finden Sie in der Anlage 2 zur Richtlinie
Gefördert werden die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:
Bei Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)
Bei Vorhaben nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)
Der Umfang ist auf höchstens acht Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.
Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit grundsätzlich insgesamt bis zu 20 Beratungs-/Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden. Sollte im Einzelfall die Anzahl der zulässigen Tage überschritten werden, bedarf es einer gesonderten Begründung der Notwendigkeit.
Anträge können Sie laufend bis zum 31. Dezember 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Es werden nur solche Vorhaben gefördert, bei denen die Effekte beim Sitz oder der Betriebsstätte des Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.
Es werden nur Vorhaben bewilligt, die nicht vor Antragstellung begonnen wurden. Bei Messeförderung gilt die Anmeldung beim Messeveranstalter als Vorhabenbeginn.
Die Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Diese Produkte müssen durch eigene FuE-Leistungen bis zur Marktreife entwickelt worden sein und dürfen mit Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Teilnahmen an Regionalmessen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.
Merkblatt zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben GRW-Markt International 2023
Stand: 10/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019