Wohneigentum in Brandenburg:

Wie Familien, Käufer und Eigentümer von der ILB-Förderung profitieren können

Portrait Anja Lehmann

Interview mit ILB-Wohnungsbauexpertin Anja Lehmann

Frau Lehmann, welche ILB-Förderprogramme sind für Menschen interessant, die ein Haus bauen, kaufen oder modernisieren möchten?

Für private Haushalte ist vor allem die Förderung mit dem Programm: Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau relevant. Es unterstützt Menschen, die selbst genutztes Wohneigentum neu bauen, erstmals erwerben, kaufen und modernisieren, ausbauen, umbauen oder erweitern möchten. Die Förderung erfolgt mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen und zinsfreien Darlehen.

Wer bereits Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie ist und das eigene Haus nachhaltig modernisieren möchte, sollte sich das Förderprogramm: Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung ansehen. Gefördert werden insbesondere energetische Sanierungen, altersgerechte Anpassungen und Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Missstände.

Für private oder gewerbliche Investoren gibt es außerdem das Förderprogramm: Wohneigentum – Anschubfinanzierung für Investoren. Damit unterstützt die ILB Vorhaben, bei denen neuer Wohnraum geschaffen oder modernisiert und anschließend an Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer verkauft wird.

Wie hoch kann die Förderung konkret ausfallen?

Die Grundförderung beträgt aktuell 10.000 Euro Zuschuss sowie bis zu 230.000 Euro zinsfreies Darlehen.

Bei einem Kauf einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung kann ein weiteres Darlehen von 20.000 Euro hinzukommen. Zusätzlich gibt es weitere Fördermöglichkeiten, zum Beispiel für Kinder, bei Schwerbehinderung oder für bestimmte zusätzliche Voraussetzungen.

Wichtig für Kundinnen und Kunden: Die Förderung ist kein Ersatz für eine komplette Finanzierung, sondern ein starker Baustein innerhalb der Gesamtfinanzierung. Die Summe der Förderung beträgt höchstens 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.

Können Sie ein konkretes Beispiel nennen?

Gerne. Nehmen wir eine Familie mit zwei Kindern, die in Brandenburg ein selbst genutztes Eigenheim neu bauen möchte. Die anerkannten Gesamtkosten liegen beispielhaft bei 600.000 Euro.

In diesem Beispiel könnte die Förderung — abhängig von der individuellen Prüfung — so aussehen:

  • 10.000 Euro Grundzuschuss
  • 230.000 Euro zinsfreies Grunddarlehen
  • 20.000 Euro zusätzlicher Kinderzuschuss bei zwei Kindern, also 10.000 Euro je Kind
  • 10.000 Euro zusätzliches Kinderdarlehen bei zwei Kindern, also 5.000 Euro je Kind

Damit läge die beispielhafte Gesamtförderung bei:

  • 30.000 Euro Zuschuss
  • 240.000 Euro zinsfreies Darlehen
  • 270.000 Euro Gesamtförderung

Da bei Gesamtkosten von 600.000 Euro maximal 50 Prozent, also 300.000 Euro, gefördert werden können, würde dieses Beispiel innerhalb der Förderobergrenze liegen. Die ILB-Darlehen sind ab der Vollauszahlung für 20 Jahre zinsfrei, die Tilgung (Rückzahlung des Darlehens) beträgt 3 Prozent jährlich.

Zusätzlich fällt mit Zusage ein einmaliges Entgelt von 2 Prozent der Gesamtförderung sowie ein laufendes Entgelt von 0,5 Prozent jährlich auf die jeweilige Restschuld des Darlehens an.

Für die Familie bedeutet das beispielhaft:

  • 240.000 Euro zinsfreies Darlehen
  • 3 Prozent Tilgung = 7.200 Euro pro Jahr, also 600 Euro pro Monat
  • laufendes Entgelt im ersten Jahr: 0,5 Prozent von 240.000 Euro = 1.200 Euro pro Jahr, also 100 Euro pro Monat
  • monatliche Belastung aus Tilgung und laufendem Entgelt: rund 700 Euro
  • einmaliges Entgelt bei Zusage: 2 Prozent von 270.000 Euro = 5.400 Euro

Der entscheidende Kundenvorteil: Ein erheblicher Teil der Finanzierung ist langfristig zinsfrei. Das schafft Planungssicherheit und kann die Gesamtfinanzierung deutlich stabilisieren.

Welche Bedeutung hat das Einkommen bei der Bewilligung der Förderung?

Wir achten beim Neubau und ersten Erwerb, Kauf sowie bei der Modernisierung eines Hauses und dem Umbau von Wohneigentum darauf, dass die Unterstützung vor allem dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird: bei Familien mit Kindern sowie Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen. Daher gibt es Einkommensgrenzen, die sich nach der Größe des Haushaltes und der Anzahl der darin lebenden Personen richten. Im Beispiel der Familie mit 2 Kindern liegt diese Einkommensgrenze bei einem Jahreseinkommen von ca. 120.000 EUR brutto im Jahr.

Die Gebietskulisse ist ein wichtiger Punkt — und sie sollte frühzeitig geprüft werden. Denn nicht jedes Vorhaben ist automatisch an jedem Ort förderfähig. Bei Neubau, Ersterwerb oder Vorhaben der Anschubfinanzierung muss das Projekt in einer förderfähigen Gebietskulisse liegen. Dazu zählen zum Beispiel innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete, Vorranggebiete Wohnen, Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung oder Bebauungsplangebiete nach § 13a BauGB.

Das klingt zunächst sehr bürokratisch, ist in der Praxis aber gut prüfbar: Die jeweilige Stadt oder Gemeinde bestätigt über eine städtebauliche Stellungnahme, ob das Vorhaben in die passende Gebietskulisse fällt.

Wichtig ist uns dabei: Die Gebietskulisse ist kein „versteckter Stolperstein“, sondern ein Steuerungsinstrument. Die Förderung soll dort wirken, wo Wohnraum städtebaulich besonders sinnvoll ist — also zum Beispiel in bestehenden Ortslagen, Innenstädten oder Gebieten, in denen Wohnen gezielt gestärkt werden soll.

Bedeutet das: Wenn mein Grundstück nicht in der Gebietskulisse liegt, bekomme ich keine Förderung?

Nicht unbedingt. Hier lohnt sich der genaue Blick auf das konkrete Vorhaben. Bei Neubau und Ersterwerb spielt die Gebietskulisse eine besonders wichtige Rolle. Beim Erwerb bestehender Wohnungen mit anschließender Modernisierung genügt es jedoch, wenn der Ort an anderer Stelle über mindestens eine Gebietskulisse verfügt. Außerdem sind die Modernisierung und der Aus- und Umbau vom schon selbst genutzten Eigenheim auch außerhalb einer Gebietskulisse förderfähig.

Deshalb unser Rat: Nicht vorschnell aufgeben, sondern erst prüfen lassen. Viele Kundinnen und Kunden wissen gar nicht, ob ihr Grundstück oder Objekt in einer förderfähigen Kulisse liegt. Genau dafür gibt es die Beratung der ILB und die Abstimmung mit der Kommune.

Was gilt bei Modernisierung und Sanierung?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr selbst genutztes Zuhause modernisieren oder instand setzen möchten, ist das ILB-Förderprogramm: Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung besonders interessant.

Gefördert werden nachhaltige Maßnahmen, die zum Beispiel der energetischen Ertüchtigung, der altersgerechten Anpassung oder der Beseitigung baulicher Missstände dienen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Wohnung vor dem 2. Oktober 2009 errichtet wurde und die Kosten der Maßnahme mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen sollen.

Auch hier bestätigt die Stadt oder Gemeinde bestimmte Voraussetzungen über die städtebauliche Stellungnahme.

Der Mehrwert für Kundinnen und Kunden liegt auf der Hand: Eine energetische Sanierung kann langfristig Energiekosten senken, eine altersgerechte Anpassung kann das Wohnen im eigenen Zuhause länger ermöglichen, und eine Instandsetzung kann den Wert der Immobilie erhalten oder verbessern.

Gibt es darüber hinaus weitere wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten?

Ja, es gibt noch ein paar Besonderheiten. Wer zum Beispiel ein Bestandsobjekt kauft, sollte mindestens 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche in die Energieeffizienz, altersgerechte Anpassung oder allgemeine Instandsetzung investieren.

Außerdem achten wir darauf, dass die Vorhaben von der Größe her in einem angemessenen Rahmen bleiben, weshalb es auch auf die Wohnfläche ankommt. Auch hier gibt es Unterschiede je nach konkretem Vorhaben und der Größe des Haushaltes. In unserem Beispiel des neugebauten Eigenheims der 4-köpfigen Familie liegt diese Grenze bei 140 qm.

Zu guter Letzt sollte auch ein gewisser Teil selbst eingebracht werden - mind. 15 Prozent der Gesamtkosten. Hier wird allerdings auch die eigene Arbeitskraft berücksichtigt.

Gibt es auch Fördermöglichkeiten für Investoren?

Ja. Für private und gewerbliche Investoren, die Wohnraum schaffen und anschließend an Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer verkaufen möchten, gibt es das ILB-Förderprogramm: Wohneigentum – Anschubfinanzierung für Investoren.

Gefördert werden unter anderem die Wiederherstellung bestehender Gebäude sowie Neubau zur Baulückenschließung oder auf innerörtlichen Recyclingflächen.

Auch bei diesem Programm ist die Gebietskulisse zentral: Gefördert werden Vorhaben in innerstädtischen Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten, Vorranggebieten Wohnen, Konsolidierungsgebieten der Wohnraumförderung oder Bebauungsplangebieten nach § 13a BauGB.

Die Förderung erfolgt über zinsfreie Baudarlehen von bis zu 3.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Darlehen sind ab der ersten Auszahlung für drei Jahre zins- und tilgungsfrei; anschließend gilt der am Kapitalmarkt übliche Zinssatz und eine Tilgung von mindestens 3,00 Prozent .

Kann die ILB-Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Ergänzend zur Landesförderung können auch Programme der KfW eine Rolle spielen. Die KfW bietet zum Beispiel Förderkredite für Neubau, Kauf und klimafreundliches Bauen sowie Modernisieren an, darunter das KfW-Wohneigentumsprogramm, Programme für klimafreundlichen Neubau und das Programm Wohneigentum für Familien. [kfw.de]

Eine gute erste Orientierung bietet die KfW-Seite Eigentum bauen oder kaufen. (öffnet externe Seite)Dort stellt die KfW verschiedene Förderkredite für Neubau und Kauf vor und gibt Hinweise zur Kombinierbarkeit einzelner Programme.

Wichtig ist aber: Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Deshalb sollte die Kombination verschiedener Förderbausteine immer individuell geprüft werden.

Was ist der wichtigste Tipp, damit Interessierte keinen Förderfrust erleben?

Der wichtigste Tipp lautet: erst prüfen, dann starten. Das gilt aus zwei Gründen.

Erstens darf mit dem Vorhaben nicht vor der Förderzusage begonnen werden. Auch der verbindliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages kann bereits - wir sagen: „förderschädlich“ sein – die Förderung also verhindern. Das ist einfach eine rechtliche Gegebenheit.

Zweitens sollte früh geklärt werden, ob das Vorhaben zur passenden Gebietskulisse gehört und die Einkommensgrenze eingehalten wird. Wer diesen Punkt direkt am Anfang prüft, vermeidet Enttäuschungen und kann sein Projekt von Beginn an realistisch planen. Die gute Nachricht ist: Interessierte müssen das nicht allein herausfinden.

Der einfachste Weg ist der Kontakt zur ILB. Interessierte können online erste Angaben zu ihrem Vorhaben machen oder sich telefonisch beraten lassen. Sie erreichen uns für Fragen zum Wohnungsbau unter 0331 660-1322.

Was sollten Kundinnen und Kunden vorbereiten, bevor sie sich melden?

Hilfreich sind einige Eckdaten zum Vorhaben: Geht es um Neubau, Kauf, Ausbau oder Modernisierung? Wo liegt das Objekt? Wie groß ist die geplante Wohnfläche? Wer wird dort wohnen? Gibt es Kinder im Haushalt? Liegen bereits Kostenangebote oder eine grobe Finanzierungsplanung vor? Wie hoch ist das Bruttojahreseinkommen?

Je klarer diese Informationen sind, desto gezielter kann die ILB einschätzen, welche Förderung infrage kommt. Aber niemand muss vor dem Erstkontakt schon alles perfekt vorbereitet haben. Die Beratung ist genau dafür da, den passenden Weg durch die Fördermöglichkeiten zu finden.

Wohneigentum Hotline

Symbolfoto Kontakt
Infotelefon WohnungsbauMietwohnraum und WohneigentumTel.: 0331 660-1322Fax.: 0331 660-1122 E-Mail Kontakt