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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Tel.: 0331 660 - 1322
Ist Ihr Bauvorhaben förderfähig? Prüfen Sie selbst!
Für Geltungsbereiche von Bebauungsplänen nach §13a und b BauGB kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.
Die ILB fördert die Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und den Neubau mit zinsfreien Darlehen. Die Wohnungen sollen nach Fertigstellung als selbst genutztes Wohneigentum verkauft werden.
Ziel ist die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum.
Anschubfinanzierung wird 2022 noch attraktiver
Investoren, die Gebäude herrichten oder bauen, um das Wohneigentum anschließend an Selbstnutzer zu veräußern, erhalten ab 2022 noch mehr Unterstützung. So fördert die ILB künftig mit zinsfreien Darlehen bis zu 2.500 € je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Investoren können selbst eine der geschaffenen Wohnungen beziehen. Darüber hinaus können alle Erwerber von der Landesförderung profitieren und individuell einen Förderantrag stellen.
Die Kundenberater der ILB geben zu allen Fragen Auskunft.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert private und gewerbliche Investoren, die ein Vorhaben zur Bildung von selbst genutzten Wohneigentum verwirklichen wollen. Die Investoren veräußern die Wohnungen nach Fertigstellung an selbst nutzende Eigentümer. In Ausnahmen kann die ILB der Vermietung von geförderten Wohnungen zustimmen.
Was wird gefördert?
Mit der Anschubfinanzierung fördert die ILB folgende Maßnahmen:
Die Förderung erfordert vom Investor eine angemessene Beteiligung an der Finanzierung. Die Eigenleistung beträgt deshalb mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten.
Die Maßnahmen sind an eine vorgegebene Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst
Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert Sie in der Anschubfinanzierung mit zinsfreien Baudarlehen.
Baudarlehen erhalten Sie in Höhe von bis zu 2.500 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 3 Jahren zins- und tilgungsfrei. Anschließend gilt der auf dem Kapitalmarkt übliche Zinssatz. Die Tilgung beträgt ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Prozent.
Das Darlehen muss zurückgezahlt werden, nachdem das geförderte Objekt als selbst genutztes Wohneigentum verkauft wurde. Bei zeitversetztem Verkauf von einzelnen Wohnungen erfolgt die Rückzahlung anteilig. Das Darlehen ist spätestens nach Ablauf von zehn Jahren vollständig zurückzuzahlen.
Bleiben die Bemühungen der Veräußerung nachweislich ohne Erfolg, kann die ILB auf Antrag der Vermietung einzelner Wohnungen zu stimmen. Für diesen Fall stehen zwei Optionen zur Verfügung:
Wie ist das Antragsverfahren?
Den Antrag stellen Sie bitte direkt bei der ILB. Hier wird er auf die Übereinstimmung mit der Gebietskulisse und in Bezug auf die städtebauliche Einordnung geprüft.
Anschließend wird die ILB weitere Unterlagen anfordern und die bautechnische und kaufmännische Bearbeitung aufnehmen. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, unterbreiten wir Ihnen auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen ein Vertragsangebot.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie:
Anlage 1 Städtebauliche Stellungnahme In Info-Korb legen
Anlage 1 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Anlage 2 Bescheinigung der Kommune In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Anlage 3 Strukturräume In Info-Korb legen
Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
Antrag Anschubfinanzierung In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung In Info-Korb legen
Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Brandenburg-Kredite für die Wohnungswirtschaft In Info-Korb legen
Flyer Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für Ihr Wohneigentum In Info-Korb legen
Benutzen Sie bitte die Infokorbfunktion, um den Flyer kostenfrei per Post zu bekommen.