Wohneigentum - Anschubfinanzierung für Investoren

Wohneigentum - Anschubfinanzierung für Investoren
Überblick
Die ILB fördert die Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und den Neubau mit zinsfreien Darlehen. Die Wohnungen sollen nach Fertigstellung als selbst genutztes Wohneigentum verkauft werden.
Fördernehmer | Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Gebäuden |
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Förderthemen | Selbst genutztes Wohneigentum, Anschubfinanzierung |
Förderart | Darlehen |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in der Änderungsfassung vom 4. Oktober 2022 (WohneigentumförderR) |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel ist die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum.
Aktuelle Meldungen
Anschubfinanzierung wird 2022 noch attraktiver
Investoren, die Gebäude herrichten oder bauen, um das Wohneigentum anschließend an Selbstnutzer zu veräußern, erhalten ab 2022 noch mehr Unterstützung. So fördert die ILB künftig mit zinsfreien Darlehen bis zu 2.500 € je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Investoren können selbst eine der geschaffenen Wohnungen beziehen. Darüber hinaus können alle Erwerber von der Landesförderung profitieren und individuell einen Förderantrag stellen.
Die Kundenberater der ILB geben zu allen Fragen Auskunft.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert private und gewerbliche Investoren, die ein Vorhaben zur Bildung von selbst genutzten Wohneigentum verwirklichen wollen. Die Investoren veräußern die Wohnungen nach Fertigstellung an selbst nutzende Eigentümer. In Ausnahmen kann die ILB der Vermietung von geförderten Wohnungen zustimmen.
Was wird gefördert?
Mit der Anschubfinanzierung fördert die ILB folgende Maßnahmen:
- die Wiederherstellung von bestehenden Gebäuden
- den Neubau zur Baulückenschließung oder auf innerörtlichen Recyclingflächen.
Die Förderung erfordert vom Investor eine angemessene Beteiligung an der Finanzierung. Die Eigenleistung beträgt deshalb mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten.
Die Maßnahmen sind an eine vorgegebene Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst
- innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete,
- „Vorranggebiete Wohnen“ und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
- Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB erstellt wurden.
Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert Sie in der Anschubfinanzierung mit zinsfreien Baudarlehen.
Baudarlehen erhalten Sie in Höhe von bis zu 2.500 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 3 Jahren zins- und tilgungsfrei. Anschließend gilt der auf dem Kapitalmarkt übliche Zinssatz. Die Tilgung beträgt ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Prozent.
Das Darlehen muss zurückgezahlt werden, nachdem das geförderte Objekt als selbst genutztes Wohneigentum verkauft wurde. Bei zeitversetztem Verkauf von einzelnen Wohnungen erfolgt die Rückzahlung anteilig. Das Darlehen ist spätestens nach Ablauf von zehn Jahren vollständig zurückzuzahlen.
Bleiben die Bemühungen der Veräußerung nachweislich ohne Erfolg, kann die ILB auf Antrag der Vermietung einzelner Wohnungen zu stimmen. Für diesen Fall stehen zwei Optionen zur Verfügung:
- Für die nicht veräußerten Wohnungen treten die Regelung der MietwohnungsbauförderungsR in der jeweils geltenden Fassung in Kraft. Damit unterliegen die Wohnungen für die Dauer von 20 Jahren einer Mietpreis- und Belegungsbindung und das anteilige Darlehen wird für 20 Jahre zinsfrei.
- Die nicht veräußerten Wohnungen werden ohne Mietpreis- und Belegungsbindung vermietet. Mieteinnahmen, die die laufenden Aufwendungen übersteigen, sind als Sondertilgung an die ILB abzuführen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Den Antrag stellen Sie bitte direkt bei der ILB. Hier wird er auf die Übereinstimmung mit der Gebietskulisse und in Bezug auf die städtebauliche Einordnung geprüft.
Anschließend wird die ILB weitere Unterlagen anfordern und die bautechnische und kaufmännische Bearbeitung aufnehmen. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, unterbreiten wir Ihnen auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen ein Vertragsangebot.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Was ist noch zu beachten
Bitte beachten Sie:
- Eine Kombination dieser Förderung mit Mitteln aus der Städtebauförderung ist grundsätzlich möglich.
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Anlage 1 Städtebauliche Stellungnahme
Anlage 1 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 -
Anlage 2 Bescheinigung der Kommune
Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 -
Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 - Stand: 10/2022
- Stand: 10/2022
Ergänzende Informationen
- Stand: 12/2022
Formulare
- Stand: 01/2022
- Stand: 03/2022
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Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung
Stand: 06/2018
Rechnungsliste
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für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen,
Stand: 03/2023
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Publikationen
- Stand: 03/2022
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Flyer Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für Ihr Wohneigentum
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Stand: 03/2022