Wissenschaft und Forschung 2023

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Jetzt Förderung finden

Überblick

Mit dem ESF+-Förderprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt die ILB mittels Zuwendung die Verbesserung des Studienerfolgs der Brandenburger Studierenden, die Vorbereitung auf ihren erfolgreichen Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt und damit die Sicherung und Steigerung der Anzahl von hochqualifizierten Fachkräften für das Land Brandenburg.

Fördernehmer Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein
Förderthemen Studienerfolg, Identifikation mit Brandenburg, Vorbereitung auf den Berufseinstieg
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF+), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist es, den Studienerfolg der Brandenburger Studierenden zu verbessern. Hierzu gehören Maßnahmen, die während des Studienverlaufs unterstützen, sowie Maßnahmen, die die Brandenburger Studierenden auf einen erfolgreichen Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt vorbereiten und auch nach ihrem Abschluss im Land halten sollen, aber auch Maßnahmen, die noch vor der Aufnahme eines Studiums im Rahmen der Studienorientierung stattfinden.

Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf der Unterstützung nicht-traditioneller Studierender liegen. Mit den aus dem ESF+ geförderten vielseitigen Maßnahmen soll ein Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Anzahl von hochqualifizierten Fachkräften für das Land Brandenburg und zur Umsetzung der Offenheit und Durchlässigkeit der Hochschulen geleistet werden.

Aktuelle Meldungen

Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.

Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:

Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.

Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein.

Was wird gefördert?

Fördertatbestand 1: Studienerfolg


Gefördert werden spezifische Maßnahmen, die den Studienerfolg der Brandenburger Studierenden fördern und die sich sowohl auf den Studieneinstieg als auch auf den Studienverlauf erstrecken. Bei allen Maßnahmen gilt es, die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft zu berücksichtigen und insbesondere nicht-traditionelle Studierende, wie junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern, mit nicht-klassischen Bildungswegen oder Menschen mit Beeinträchtigungen, zu unterstützen.


Gefördert werden können

a) insbesondere:

  • Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolgs, zum Beispiel durch
    • digitale Unterstützungsangebote für einen erfolgreichen Studienverlauf,
    • Unterstützungskurse für Studierende mit 2. oder 3. Bildungsabschluss
    • Unterstützungsangebote für Frauen in MINT-Fächern
    • Mentoring Programme durch Studierende
  • fachspezifische Studienvorbereitungsangebote,
  • Studienfachorientierung und -information,

b) die Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an das Hochschulpersonal im Umgang mit den heterogenen Gruppen mit direktem Bezug zu den unter Buchstabe a genannten Förderinhalten.


Fördertatbestand 2: Identifikation mit Brandenburg


Gefördert werden Maßnahmen, die das Zugehörigkeitsgefühl Brandenburger Studierender zu Hochschule und die Identifikation zum Hochschulstandort erhöhen, um insbesondere die Studierenden in den Übergangsphasen ihres Studiums von Bachelor zu Master sowie in das Berufsleben im Land Brandenburg zu halten.


Gefördert werden können

  • spezifische Angebote beispielsweise zur Studienorientierung am Übergang Bachelor-Master,
  • Unterstützungsangebote in der Mastereingangsphase,
  • Maßnahmen, die besonders auf die Gruppe der internationalen Studierenden zielen
  • Vernetzungsangebote für die Studierenden in ihrer Freizeit, aber auch Mentoring Programme für Studierende durch lokal verankerte Alumni oder Lerntandems.


Fördertatbestand 3: Vorbereitung auf den Berufseinstieg


Gefördert werden Maßnahmen, um Studierende in der Studienabschlussphase und Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss von Studium oder Promotion beim Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt zu unterstützen.


Gefördert werden können

  • spezifische Angebote zur Vorbereitung und Begleitung des Übergangs in die Berufstätigkeit, zum Beispiel Coaching, Mentoring oder Projekte zur Karriereentwicklung insbesondere von Frauen.

Wie wird gefördert?

Für die drei benannten Fördertatbestände gilt:


Gefördert wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung, die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Die Höhe der Zuwendung wird unter Zugrundelegung des für den Förderzweck bestehenden und anerkannten Bedarfes festgelegt. Die Mindesthöhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben beträgt 20.000 Euro.


Bei Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro überschreiten, umfassen die förderfähigen Gesamtausgaben direkte und indirekte Ausgaben.

Die direkten Ausgaben umfassen Personal- und Sachausgaben.

Die indirekten Ausgaben werden pauschaliert bemessen gemäß Artikel 54 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben.


Bei Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro nicht überschreiten, umfassen die förderfähigen Gesamtausgaben die direkten Personalausgaben und für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalausgaben.


Ausschlaggebend dafür ist die im Ergebnis der Antragsprüfung im Bewilligungsbescheid festzulegende Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Förderung einschließlich des Konzepts und der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsstelle ILB zu stellen. Anforderungen an die Konzepte sind in der Anlage zur Richtlinie enthalten.


Neue Antragsrunde


Anträge nach der Richtlinie können online ab dem 6. November 2023 bis zum 26. Januar 2024 über das Kundenportal der ILB gestellt werden. Der früheste Beginn der Vorhaben ist auf den 1. Juni 2024 festgelegt und der Durchführungszeitraum darf 36 Monate nicht überschreiten.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie ist am 13.01.2023 in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2028.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

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