Wer wird gefördert?
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natürliche Personen,
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juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie
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rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert?
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Entwicklungsprojekte (Erarbeitung innovativer Handlungsansätze) insbesondere zur Vorbereitung und inhaltlichen Konzipierung von Modellprojekten
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Modellprojekte (Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze)
Wie wird gefördert?
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Für Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro.
Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der ILB im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt.
Für Modellprojekte bis zu 300.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten.
Gefördert werden die direkten Personalausgaben. Bei mitarbeitenden, aber nicht angestellten Unternehmensinhabern und -inhaberinnen, Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen wird der Personalaufwand in pauschalierter Form gemessen, der durch die Tätigkeit in dem geförderten Projekt entsteht. Pro Person ist für jede Stunde der Projekttätigkeit (60 Minuten) eine Freistellungspauschale in Höhe von 24,00 EUR festgelegt.
Mit einen Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der o.g. förderfähigen direkten Personalausgaben werden außerdem alle restlichen Ausgaben gefördert.