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Jetzt Förderung findenWir fördern die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte durch gezielte Projekte vor Ort, die eine interkulturelle Öffnung von Unternehmen, Behörden und Einrichtungen genauso ermöglichen sollen wie die Beschäftigung und soziale Teilhabe der geflüchteten Menschen. Darüber hinaus organisiert eine landesweit agierende Koordinierungsstelle Deutschkurse für Geflüchtete, um die Sprachkenntnisse der Bevölkerungsgruppe für eine erfolgreiche Eingliederung zu verbessern.
Fördernehmer |
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Förderthemen | Migration, Deutschkurse, soziale Teilhabe geflüchteter Menschen, Integration |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, |
Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):
Menschen mit Migrationsgeschichte werden durch die Förderung dabei unterstützt, sich zu integrieren und gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben. Gleichzeitig wird die aufnehmende Gesellschaft für Vielfalt sensibilisiert, um Diskriminierung entgegenzuwirken. Die Kommunalverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie lokale Akteurinnen und Akteure erhalten finanzielle Unterstützung bei ihrer Arbeit zur sozioökonomischen Integration. Dadurch wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert. Zudem trägt die Förderung dazu bei, insbesondere den ländlichen Raum als Arbeitsort und Lebensmittelpunkt für Menschen mit Migrationsgeschichte attraktiver zu gestalten.
Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):
Die Förderung ermöglicht geflüchteten Menschen im Land Brandenburg das qualifizierte Erlernen der deutschen Sprache
Ihren Antrag können Sie ab dem 11. August 2025 für die Maßnahmeart Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) bis zum 19. September 2025 und für die Maßnahmeart Deutschkurse für Geflüchtete (DfG) bis zum 27. August 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.
Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):
Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte
Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften
Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):
Gefördert wird ein kommunales Projektmanagement zur sozioökonomischen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Das Projektmanagement soll die spezifischen kommunalen Bedarfe kontinuierlich analysieren und daran ausgerichtet notwendige Unterstützungsmaßnahmen für die Menschen organisieren und koordinieren.
Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):
Gefördert wird eine Koordinierungsstelle zur landesweiten Organisation, Koordination und finanziellen Umsetzung von Deutschkursen für Geflüchtete.
Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):
Es werden Projekte in Form einer Anteilsfinanzierung gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Ausgaben für das Projektmanagement
Die maximale Höhe der Zuwendung je Kalenderjahr und Landkreis und kreisfreier Stadt ist der Anlage 1 der Richtlinie zu entnehmen und soll 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Die Kofinanzierung soll in Höhe von 40 Prozent durch die Zuwendungsempfangenden erfolgen.
Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):
Es werden Projekte in Form einer Vollfinanzierung gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Ausgaben für die Koordinierungsstelle (Nummer 2.2.1 der Richtlinie)
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 3.500.000,00 Euro.
Ihren Antrag können Sie ab dem 11. August 2025 für die Maßnahmeart Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) bis zum 19. September 2025 und für die Maßnahmeart Deutschkurse für Geflüchtete (DfG) bis zum 27. August 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) votiert Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) und
das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) votiert Deutschkurse für Geflüchtete (DfG).
Die Förderrichtlinie tritt am 07.August 2025 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.
Anlage 2 zu Nummer 7.1 Anforderungen an einzureichende Konzepte gemäß Nummer 2.1 der Richtlinie
Stand: 08/2025Anlage 3 zu Nummer 7.1 Anforderungen an einzureichende Konzepte für Förderungen gemäß Ziffer 2.2
Stand: 08/2025Fragen und Antworten (FAQ) zu: Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte
Stand: 08/2025Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 04/2025Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 06/2025Regelungen zur Weiterleitung von Zuwendungen an Dritte
Deutschkurse für Geflüchtete
Stand: 08/2025Bestätigung zur ordnungsmäßigen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)
Durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen
Stand: 11/2022Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Deutschkurse für Geflüchtete
Stand: 08/2025Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte
Stand: 08/2025Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022