Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte

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Überblick

Wir fördern die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte durch gezielte Projekte vor Ort, die eine interkulturelle Öffnung von Unternehmen, Behörden und Einrichtungen genauso ermöglichen sollen wie die Beschäftigung und soziale Teilhabe der geflüchteten Menschen. Darüber hinaus organisiert eine landesweit agierende Koordinierungsstelle Deutschkurse für Geflüchtete, um die Sprachkenntnisse der Bevölkerungsgruppe für eine erfolgreiche Eingliederung zu verbessern.

Fördernehmer

  • Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte (für Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM))
  • juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften (für Deutschkurse für Geflüchtete (DfG))

Förderthemen

Migration, Deutschkurse, soziale Teilhabe geflüchteter Menschen, Integration

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg,
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK),
Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)

Ziel des Programms

Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):
Menschen mit Migrationsgeschichte werden durch die Förderung dabei unterstützt, sich zu integrieren und gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben. Gleichzeitig wird die aufnehmende Gesellschaft für Vielfalt sensibilisiert, um Diskriminierung entgegenzuwirken. Die Kommunalverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie lokale Akteurinnen und Akteure erhalten finanzielle Unterstützung bei ihrer Arbeit zur sozioökonomischen Integration. Dadurch wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert. Zudem trägt die Förderung dazu bei, insbesondere den ländlichen Raum als Arbeitsort und Lebensmittelpunkt für Menschen mit Migrationsgeschichte attraktiver zu gestalten.

Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):
Die Förderung ermöglicht geflüchteten Menschen im Land Brandenburg das qualifizierte Erlernen der deutschen Sprache

Aktuelle Meldungen

Antragstellung ab 11. August 2025 möglich

Ihren Antrag können Sie ab dem 11. August 2025 für die Maßnahmeart Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) bis zum 19. September 2025 und für die Maßnahmeart Deutschkurse für Geflüchtete (DfG) bis zum 27. August 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):
Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte

Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften

Was wird gefördert?

Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):
Gefördert wird ein kommunales Projektmanagement zur sozioökonomischen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Das Projektmanagement soll die spezifischen kommunalen Bedarfe kontinuierlich analysieren und daran ausgerichtet notwendige Unterstützungsmaßnahmen für die Menschen organisieren und koordinieren.

Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):
Gefördert wird eine Koordinierungsstelle zur landesweiten Organisation, Koordination und finanziellen Umsetzung von Deutschkursen für Geflüchtete.

Wie wird gefördert?

Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):
Es werden Projekte in Form einer Anteilsfinanzierung gefördert.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Ausgaben für das Projektmanagement

  • direkte Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden für das kommunale Projektmanagement im Umfang von max. zwei Vollzeitstellen (max. E13 TV-L) sowie
  • indirekte Ausgaben für das kommunale Projektmanagement, die anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen werden.
Ausgaben für die Unterstützungsmaßnahmen (Nummer 2.1.2 der Richtlinie)
  • direkte Sachausgaben für die Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen insbesondere zur Beauftragung Dritter sowie
  • Falls Unterstützungsmaßnahmen selbst durchgeführt/nicht Dritte beauftragt werden: Ausgaben für das eigene Personal der Zuwendungsempfangenden einschließlich der pauschalierten indirekten Ausgaben

Die maximale Höhe der Zuwendung je Kalenderjahr und Landkreis und kreisfreier Stadt ist der Anlage 1 der Richtlinie zu entnehmen und soll 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Die Kofinanzierung soll in Höhe von 40 Prozent durch die Zuwendungsempfangenden erfolgen.

Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):
Es werden Projekte in Form einer Vollfinanzierung gefördert.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen:

Ausgaben für die Koordinierungsstelle (Nummer 2.2.1 der Richtlinie)

  • direkte Personalausgaben für inhaltliche Aufgaben der Koordinierungsstelle (1 Vollzeitstelle) mindestens in Anlehnung an Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie verwaltungstechnische Aufgaben der Koordinierungsstelle eine 0,5 Vollzeitstelle mindestens in Anlehnung an Entgeltgruppe 6 des TV-L.
  • indirekte Ausgaben, die anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 13 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen werden.
Ausgaben für die von der Koordinierungsstelle zu organisierenden Deutschkurse (Nummer 2.2.2 der Richtlinie)
  • Kursmodule
    Jede anrechenbare Unterrichtsstunde pro Teilnehmenden wird nach dem zum Zeitpunkt der ersten Unterrichtsstunde eines Moduls geltenden Stundensatz pro Teilnehmenden vergütet. Maßgeblich ist der in den Abrechnungsrichtlinien des BAMF beziehungsweise der betreffenden Trägermitteilung des BAMF bestimmte Unterrichtsstundensatz pro Teilnehmenden eines Integrationskurses.
  • Einstufungstests und externe Abschlusstests
    Einstufungstests werden mit einem Betrag pro Teilnehmenden entsprechend dem hierfür zum Zeitpunkt des Einstufungstests geltenden Entgelt nach den Abrechnungsrichtlinien (AbrRL) des BAMF vergütet. Die externen Abschlusstests werden nach den zum Zeitpunkt des Abschlusstests geltenden Entgelten für den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) vergütet
  • Fahrten zur Teilnahme an den DeutschkursenAusgaben, die den Teilnehmenden für Fahrten zu den Deutschkursen entstehen, werden pauschaliert bemessen. Sie betragen
    • 20 Euro je Teilnehmenden und Monat bei einem Wohnort in einer kreisfreien Stadt und
    • 45 Euro je Teilnehmenden und Monat bei einem Wohnort in einem Landkreis.

Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 3.500.000,00 Euro.


Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie ab dem 11. August 2025 für die Maßnahmeart Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) bis zum 19. September 2025 und für die Maßnahmeart Deutschkurse für Geflüchtete (DfG) bis zum 27. August 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.

Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums.

Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) votiert Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) und
das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) votiert Deutschkurse für Geflüchtete (DfG).

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am 07.August 2025 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

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Belegliste

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