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Antragstellung Bürgschaftsbank

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Überblick

Die ILB gewährt Ihnen mit diesem Programm zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.

Fördernehmer

Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Förderthemen

Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung

Förderart Bürgschaft, Darlehen
Fördergeber ILB,

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Mittelherkunft

ILB, KfW Bankengruppe


Aktuelle Meldungen

Brandenburg-Kredit Gründung und Brandenburg GO ab 1. Januar 2026

Geändertes Antragsformular zum 1. Januar 2026

Was ändert sich?

  • 1. Angabe des Branchenschlüssels gemäß Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code (2025))

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ist eine nationale Systematik zur einheitlichen Erfassung von wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten (beispielsweise Unternehmen oder Betriebe) in der amtlichen Statistik. Zum 1. Januar 2025 wurde für Deutschland eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) eingeführt. Sie löst damit ihren Vorgänger, die WZ 2008, ab. Ab dem 1. Januar 2026 werden wir ausschließlich die neuen Versionen verarbeiten können. Der Code ist bis zur 4. Stufe (Ebene Klasse) zu erfassen.

  • 2. Steueridentifikationsnummer bzw. Steuernummer und Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.)

Künftig benötigen wir im Antrag zusätzlich folgende Angaben des Endkreditnehmers:

- Steueridentifikationsnummer bzw.

- Steuernummer sowie

- Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.).

ACHTUNG:

Wenn die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergeben worden ist, ist diese verpflichtend anzugeben.

Andernfalls kann die W-IdNr. anhand der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ermittelt werden.
Diese lautet Umsatzsteuer-Identifikationsnummer-00001."

Sollte Ihnen die W-IdNr. zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht vorliegen, melden Sie diese bitte nach, sobald Ihnen diese von der Bundeszentrale für Steuern mitgeteilt worden ist.

Für elektronische Antragstellung:

Bei elektronischer Antragstellung über die LFI-Schnittstelle bzw. FG Center ist das Feld zur Erfassung der W-IdNr. ein Pflichtfeld.
Sollte keine W-IdNr. vorliegen, ist dieses mit dem Dummy „DE999999999-00001“ zu befüllen.

Neu: ab sofort erfolgt die digitale Antragstellung über das FGCenter mit nur einem Antrag bei der ILB

Vereinfachte digitale Antragstellung über FGCenter

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Sie müssen ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Dafür gelten folgende Kriterien:

  • weniger als 250 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
Vertiefende Informationen finden Sie im Merkblatt KMU-Definition der EU unter Formulare / Downloads auf der Programmseite.

Weiterhin müssen Sie über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
    • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw.die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
    • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
    • im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
    • zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
    • sowie der Erwerb eigener Anteile
    • und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte)
  • Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads")
  • Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden
  • Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Finanzierungsart: zinsverbilligtes Darlehen inkl. Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % durch die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehensmindestbetrag: mindestens 25.000,00 EUR pro Vorhaben
Darlehenshöchstbetrag: maximal 250.000,00 EUR pro Vorhaben
Auszahlung: 100 %
Laufzeit/Tilgungsfreijahre:
  • bei 5 Jahren bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr
  • bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 Tilgungsfreijahre
Zinsbindung: maximal 10 Jahre
Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich
Zinssatz: immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer")
Bereitstellungsprovision: 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage
Bearbeitungsgebühr für die Bürgschaft einmalig: 1,25 % auf den Darlehensbetrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen.
Bürgschaftsprovision laufend: 1,25 % p. a. auf den Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Neu: ab sofort erfolgt die digitale Antragstellung über nur einen Antrag bei der ILB.

Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg GO stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.

Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Website der Bürgschaftsbank.

Hausbanken mit elektronischer Anbindung an FGCenter stellen Anträge direkt bei der ILB. Die ILB leitet diesen an die Bürgschaftsbank weiter. Sobald die Bürgschaftsbank nach der Bürgschaftsentscheidung die Urkunde an die ILB weitergeleitet hat, erfolgt die Zusage des verbürgten Kredites durch die ILB.

Grafische Darstellung des Antragsweges für das Programm Brandenburg GO

Wie erfolgt die Besicherung?

Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung.

Was ist noch zu beachten

Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Programmen "ERP-Förderkredit KMU" und/oder dem "ERP-Gründerkredit-Startgeld".

Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Antragsunterlagen

Konditionen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise