Brandenburg GO
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Informationen für Endkreditnehmer
Kontakt für Banken und Sparkassen
-
Ralf Schenk
Tel.: 0331 660 - 1078
E-Mail Kontakt
Überblick
Die ILB gewährt Ihnen mit diesem Programm zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
| Fördernehmer | Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit |
|---|---|
| Förderthemen | Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung |
| Förderart | Bürgschaft, Darlehen |
| Fördergeber | ILB, Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH |
| Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Aktuelle Meldungen
Brandenburg-Kredit Gründung und Brandenburg GO ab 1. Januar 2026
Geändertes Antragsformular zum 1. Januar 2026
Was ändert sich?
- 1. Angabe des Branchenschlüssels gemäß Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code (2025))
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ist eine nationale Systematik zur einheitlichen Erfassung von wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten (beispielsweise Unternehmen oder Betriebe) in der amtlichen Statistik. Zum 1. Januar 2025 wurde für Deutschland eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) eingeführt. Sie löst damit ihren Vorgänger, die WZ 2008, ab. Ab dem 1. Januar 2026 werden wir ausschließlich die neuen Versionen verarbeiten können. Der Code ist bis zur 4. Stufe (Ebene Klasse) zu erfassen.
- 2. Steueridentifikationsnummer bzw. Steuernummer und Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.)
Künftig benötigen wir im Antrag zusätzlich folgende Angaben des Endkreditnehmers:
- Steueridentifikationsnummer bzw.
- Steuernummer sowie
- Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.).
ACHTUNG:
Wenn die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergeben worden ist, ist diese verpflichtend anzugeben.
Andernfalls kann die W-IdNr. anhand der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ermittelt werden.
Diese lautet Umsatzsteuer-Identifikationsnummer-00001."
Sollte Ihnen die W-IdNr. zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht vorliegen, melden Sie diese bitte nach, sobald Ihnen diese von der Bundeszentrale für Steuern mitgeteilt worden ist.
Für elektronische Antragstellung:
Bei elektronischer Antragstellung über die LFI-Schnittstelle bzw. FG Center ist das Feld zur Erfassung der W-IdNr. ein Pflichtfeld.
Sollte keine W-IdNr. vorliegen, ist dieses mit dem Dummy „DE999999999-00001“ zu befüllen.
Neu: ab sofort erfolgt die digitale Antragstellung über das FGCenter mit nur einem Antrag bei der ILB
Vereinfachte digitale Antragstellung über FGCenter
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Sie müssen ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Dafür gelten folgende Kriterien:
- weniger als 250 Mitarbeitende
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
Weiterhin müssen Sie über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
-
Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw.die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile
- und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte)
- Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads")
- Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
| Finanzierungsart: | zinsverbilligtes Darlehen inkl. Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % durch die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH |
|---|---|
| Finanzierungsanteil: | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
| Darlehensmindestbetrag: | mindestens 25.000,00 EUR pro Vorhaben |
| Darlehenshöchstbetrag: | maximal 250.000,00 EUR pro Vorhaben |
| Auszahlung: | 100 % |
| Laufzeit/Tilgungsfreijahre: |
|
| Zinsbindung: | maximal 10 Jahre |
| Zinsverbilligung: | maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
| Zins- und Tilgungsrhythmus: | vierteljährlich nachträglich |
| Zinssatz: | immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer") |
| Bereitstellungsprovision: | 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage |
| Bearbeitungsgebühr für die Bürgschaft | einmalig: 1,25 % auf den Darlehensbetrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen. |
| Bürgschaftsprovision | laufend: 1,25 % p. a. auf den Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen. |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Neu: ab sofort erfolgt die digitale Antragstellung über nur einen Antrag bei der ILB.
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg GO stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Website der Bürgschaftsbank.
Hausbanken mit elektronischer Anbindung an FGCenter stellen Anträge direkt bei der ILB. Die ILB leitet diesen an die Bürgschaftsbank weiter. Sobald die Bürgschaftsbank nach der Bürgschaftsentscheidung die Urkunde an die ILB weitergeleitet hat, erfolgt die Zusage des verbürgten Kredites durch die ILB.
Grafische Darstellung des Antragsweges für das Programm Brandenburg GO
Wie erfolgt die Besicherung?
Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung.
Was ist noch zu beachten
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Programmen "ERP-Förderkredit KMU" und/oder dem "ERP-Gründerkredit-Startgeld".
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 06/2024
- Stand: 11/2025
Antragsunterlagen
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Anlage zum Antrag - Erklärung Brandenburg GO
Nur bei elektronischer Antragstellung relevant.
Stand: 04/2024 -
Anlage zum Antrag - Erklärung der Hausbank KfW-Refinanzierung
Relevant für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg GO
Stand: 04/2025 -
Anlage zum Antrag - Erklärung des Antragstellers KfW-Refinanzierung
Relevant für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg GO
Stand: 04/2025 - Stand: 06/2025
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Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung KfW-Refinanzierung
Relevant für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg GO
Stand: 04/2025 -
Gilt für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg GO
Stand: 09/2025 -
De-minimis Erklärung Hausbankengeschäft
neues Formular unter Berücksichtigung der neuen De-minimis-VO
Stand: 03/2024
Konditionen
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Konditionen Endkreditnehmer Brandenburg GO ab 09. Dezember 2025
Siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 08. Dezember 2025
Stand: 12/2025
Ergänzende Informationen
- Stand: 03/2009
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Die Grafik beschreibt den Antragsweg für das Programm Brandenburg GO
Stand: 10/2025 - Stand: 12/2023
-
Merkblatt De-minimis-Regel Hausbankengeschäft
neues Merkblatt unter Berücksichtigung der neuen De-minimis-VO
Stand: 03/2024 - Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 05/2024
- Stand: 04/2024
- Stand: 03/2022
- Stand: 03/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022