Brandenburg-Kredit Unternehmen

Brandenburg-Kredit Unternehmen
Überblick
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen in Regionalfördergebieten (aktuell das gesamte Land Brandenburg).
Fördernehmer | Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die seit mindestens 5 Jahren bestehen |
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Förderthemen | Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung |
Förderart | Darlehen |
Fördergeber | ILB, Merkblatt Brandenburg-Kredit Unternehmen |
Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Aktuelle Meldungen
Neue Konditionen ab 8. April 2022 in den Brandenburg-Krediten Energieeffizienz, Gründung und Unternehmen
Aufgrund der aktuellen Lage ändern sich die Zinsen mitunter sogar täglich. Wir verzichten daher künftig auf die an dieser Stelle gewohnten Aktuelles-Meldungen und bitten Sie, die Veröffentlichungen der Konditionen bei den Kreditprogrammen zu beachten.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Unternehmen unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
- Natürliche Personen.
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
- Umschuldungen und Nachfinanzierung bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
-
Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile
- und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
- Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads").
- Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden.
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
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Darlehenshöchstbetrag | maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben |
Auszahlung | 100 % |
Laufzeit/Tilgungsfreijahre | je nach Förderthema:
|
Zinsbindung | maximal 10 Jahre |
Zinsverbilligung | maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
Zins- und Tilgungsrhythmus | vierteljährlich nachträglich |
Zinssatz | immer aktuell (siehe „Konditionen für Endkreditnehmer“) |
Bereitstellungsprovision | 0,15 % pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Unternehmen stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg-Kredit Unternehmen mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Programmen "ERP-Förderkredit KMU" und/oder dem "KfW-Förderkredit großer Mittelstand".
Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem ILB-Darlehen ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe "Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" § 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2023
- Stand: 01/2023
Antragsunterlagen
- Stand: 09/2022
- Stand: 01/2023
- Stand: 01/2022
- Stand: 11/2018
- Stand: 10/2022
-
Gilt für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg-Kredit Unternehmen, Brandenburg GO, Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
Stand: 09/2022
Konditionen
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Konditionen Endkreditnehmer BKG & BKU großer Mittelstand ab 1. Juni 2023
Siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 31. Mai 2023
Stand: 05/2023 -
Konditionen Endkreditnehmer BKU "KMU" ab 1. Juni 2023
Siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 31. Mai 2023
Stand: 05/2023 - Stand: 01/2022
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2022
- Stand: 07/2022
- Stand: 07/2019
- Stand: 01/2022
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 11/2022
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 03/2018
- Stand: 12/2014
- Stand: 11/2022
- Stand: 01/2022
- Stand: 05/2018
- Stand: 03/2022
- Stand: 03/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022