Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm

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Überblick

Unterstützung von kleinen, mittleren oder kleineren staatlichen Unternehmen und freiberuflich Tätigen im Land Brandenburg, bei vorübergehenden existenzbedrohenden Schwierigkeiten - auch im Falle von außergewöhnlichen Umständen

Fördernehmer Unternehmen in Schwierigkeiten; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie alle kleineren staatlichen Unternehmen und freiberuflich Tätige, die vor mehr als drei Jahren gegründet wurden bzw. ihre Tätigkeit aufgenommen haben
Förderthemen Umstrukturierungsdarlehen, vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen, Rettungsbeihilfe-Darlehen, Massedarlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln
Förderart Darlehen
Fördergeber Land Brandenburg
Mittelherkunft Land Brandenburg

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Wir fördern kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleinere staatliche Unternehmen und freiberuflich Tätige im Land Brandenburg, die sich vorübergehend in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Entwicklungschancen und ökonomische Aussichten der Unternehmen müssen positiv sein.

Was wird gefördert?

Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Unternehmen fördern wir die anteilige Finanzierung des Liquiditätsbedarfs.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • neu gegründete Unternehmen
  • Unternehmen, die im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung überschuldet sind
  • Unternehmen des Steinkohlebergbaus und der Stahlindustrie
  • Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und des Aquakultursektors, soweit sie nicht der Verarbeitung dienen
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung wegen Feststellung der Unzulässigkeit einer früheren Beihilfe nicht nachgekommen sind

Wie wird gefördert?

Durch ein Umstrukturierungsdarlehen ermöglichen wir den Unternehmen die Co-Finanzierung des Liquiditätsbedarfs im Rahmen eines vorliegenden Umstrukturierungsplanes.

Mit einem Rettungsbeihilfe-Darlehen verschaffen wir den Unternehmen Zeit, die Umstände ihrer Schwierigkeiten zu prüfen und einen angemessenen Umstrukturierungsplan zu erstellen.

Ein vorübergehendes Umstrukturierungsdarlehen gewähren wir für den Fall, dass sie innerhalb von sechs Monaten einen vereinfachten Umstrukturierungsplan vorlegen, der die geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Liquidität ohne weitere staatliche Unterstützungen enthält.

Ist eine außergerichtliche Sanierung nicht mehr möglich, können wir Insolvenzverwaltern im Insolvenzverfahren Massedarlehen zum Zwecke der Umstrukturierung zur Verfügung stellen.

Konditionen

Wir fördern in Form von Umstrukturierungsdarlehen mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren zu einem marktüblichen Zinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlages.

Rettungsbeihilfe-Darlehen gewähren wir den Unternehmen mit einer maximalen Laufzeit von 6 Monaten. Die Verzinsung dieser Darlehen basiert auf dem Einstandszinssatz für Kapitalmarktdarlehen zuzüglich eines Risikoaufschlages von mindestens 400 Basispunkten in Abhängigkeit Ihrer Bonität.

Vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen gewähren wir den Unternehmen mit einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten. Die Verzinsung dieser Darlehen basiert auf dem Einstandszinssatz für Kapitalmarktdarlehen zuzüglich eines Risikoaufschlages von mindestens 400 Basispunkten in Abhängigkeit Ihrer Bonität.

Außerdem können wir Insolvenzverwaltern Massendarlehen mit einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten gewähren. Die Verzinsung dieser Darlehen basiert auf dem Einstandszinssatz für Kapitalmarktdarlehen zuzüglich eines Risikoaufschlages von mindestens 400 Basispunkten in Abhängigkeit Ihrer Bonität.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Reichen Sie Ihren Antrag mit dem formgebundenen Antragsformular zunächst bei Ihrer Hausbank ein. Ihre Hausbank wird eine formgebundene Stellungnahme zum Antrag abgeben. Anschließend sendet Ihre Hausbank die Unterlagen zur ILB. Weitere Vordrucke sowie eine Liste der einzureichenden Antragsunterlagen stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Geltungsdauer

Die Richtlinie behält bis zum 31.12.2020 ihre Gültigkeit.

Wie erfolgt die Besicherung?

Wir nehmen Bürgschaften der Gesellschafter beziehungsweise Inhaber sowie nach Möglichkeit bankübliche Sicherheiten herein.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm ist unterstützend. Vorrangig nehmen Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten des Landes und des Bundes in Anspruch.

Formulare / Downloads

Ergänzende Informationen