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Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg.
| Fördernehmer | kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und juristische Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten |
|---|---|
| Förderthemen | Parkplatzflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, Geothermieanlagen und fischfreundliche Wasserkraftanlagen |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Förderprogramms ist es, eine sichere Energieversorgung durch die Integration zusätzlicher Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und CO2-Einsparungen zu erzielen.
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), aufgelisteten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Maßgebend ist die Haupttätigkeit des Unternehmens.
Ausgenommen von der Förderung sind
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 20.000 EUR belaufen.
Die Förderung für Investitionen auf Parkplätzen wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.
Die Zuwendung kann wahlweise auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis-Verordnung beantragt werden.
Förderung nach AGVO
Gefördert werden die direkten Ausgaben, die unmittelbar zur Umsetzung des Vorhabens und ordnungsgemäßen Fertigstellung sowie Funktionsfähigkeit des Vorhabens erforderlich sind (Förderausschlüsse sind zu beachten).
Für die Investition in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie können
der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen.
Für die Errichtung von Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen zur gemeinsamen Inbetriebnahme mit der Parkplatzflächen-PV-Anlage können
der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Gefördert werden die zuwendungsfähigen direkten Ausgaben für Investitionen in materielle Vermögenswerte sowie indirekte Ausgaben in von 7 % (berechnet auf die zuwendungsfähigen direkten Ausgaben).
Der Zuschuss auf Basis der De-minimis-Verordnung beträgt maximal 60 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. höchstens 300.000 EUR (unabhängig von der Unternehmensgröße).
Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Herr Olk, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 660-1301 und Frau Kunt, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 660-1318.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 04/2025Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 06/2025Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022Eigenerklärung der Zuwendungsempfangenden/ Darlehensnehmenden Sanktionen Russland
Stand: 05/2022Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 12/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022