Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025

Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Überblick
Förderung von Investitionen von KMU in der Uckermark während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft |
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Förderthemen | Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF) |
Ziel des Programms
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft beitragen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?
Produktive Investitionen von KMU
KMU im Landkreis Uckermark sollen beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bei folgenden Transformationen unterstützt werden:
• Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
• Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung),
• Diversifizierung einer Betriebsstätte.
Transformationsberatung für KMU
Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen, (siehe Merkblatt Akkreditierung von Beratungsunternehmen unter Ergänzende Informationen auf dieser Seite).
Die Transformationsberatung erfolgt über die zwei Module "Analyse" und "Implementierung".
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Modul Analyse
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Im Rahmen des Moduls Analyse werden Beratungen gefördert, die auf die Ausgestaltung einer produktiven Investition nach Nummer 2.1.1 im Kontext der Bewältigung und Abmilderung der Folgen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft ausgerichtet sind. Das Modul Analyse kann hierbei auch die Ermittlung von Veränderungspotentialen und Anpassungsnotwendigkeiten bei der Produktion von Gütern und Diensten umfassen.
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Im Rahmen des Moduls Analyse werden Beratungen gefördert, die auf die Ausgestaltung einer produktiven Investition nach Nummer 2.1.1 im Kontext der Bewältigung und Abmilderung der Folgen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft ausgerichtet sind. Das Modul Analyse kann hierbei auch die Ermittlung von Veränderungspotentialen und Anpassungsnotwendigkeiten bei der Produktion von Gütern und Diensten umfassen.
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Modul Implementierung
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Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Beratungen während der Investitionsphase gefördert, die dazu dienen, KMU bei der Umsetzung der beantragten produktiven Investition zu unterstützen. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei Planung/Projektstrukturplanung, Organisationsunterstützung oder bei Fragen der technischen wie auch internen unternehmensorganisatorischen Implementierung.
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Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Beratungen während der Investitionsphase gefördert, die dazu dienen, KMU bei der Umsetzung der beantragten produktiven Investition zu unterstützen. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei Planung/Projektstrukturplanung, Organisationsunterstützung oder bei Fragen der technischen wie auch internen unternehmensorganisatorischen Implementierung.
Startgeld Uckermark
Gefördert werden neue KMU der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sind.
Wie wird gefördert?
Produktive Investitionen von KMU
Förderung nach AGVO
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 45 Prozent bei kleinen Unternehmen und 35 Prozent bei mittleren Unternehmen erfolgen.
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent erfolgen.
Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.
Transformationsberatung für KMU
Förderung nach AGVO
Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.
Analyse:
Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 6.000 Euro (bei zehn Beratungstagen).
Implementierung:
Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 9.000 Euro (bei fünfzehn Beratungstagen).
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent.
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Analyse:
- Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 8.400 Euro (zehn Beratungstagen).
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Implementierung:
- Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 12.600 Euro (fünfzehn Beratungstage).
Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.
Startgeld Uckermark
Gefördert werden ausschließlich Ausgaben neuer KMU der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von pauschal 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).
Die Förderung beträgt 70 Prozent der Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Uckermark beläuft sich damit auf 24.360 Euro.
Bitte beachten Sie unbedingt die Festlegungen in der Richtlinie zu den einzelnen Fördertatbeständen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie über das Kundenportal 2 der ILB stellen.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Welcher Weg führt zur Förderung

Antragstellung
Registrieren Sie sich im ILB-Kundenportal und füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.

Antragseingangsbestätigung und Auftragserteilung
Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko Leistungen beauftragen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht. Der erste Auftrag zur tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens markiert den Beginn des Durchführungszeitraumes.

Prüfung Ihrer Unterlagen
Bitte geben Sie uns etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.

Bescheid im Kundenportal
Lesen Sie bitte Ihren Bescheid aufmerksam durch. Im Fall einer positiven Förderentscheidung erhalten Sie auch wichtige Informationen zur Förderung in den Anlagen zum Bescheid. Fragen zur Entscheidung beantworten Ihnen unsere Mitarbeitenden gern.

Optional: Mittelabruf
Sie können für produktive Investitionen und das Startgeld Uckermark Fördermittel abrufen. Dies kann mehrmals innerhalb des Durchführungszeitraumes für bereits getätigte Ausgaben erfolgen. Füllen Sie den Mittelabruf im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Die Unterlagen werden nun geprüft und die Fördermittel ausgezahlt.

Einreichung Ihres Verwendungsnachweises
Nach Abschluss des Vorhabens füllen Sie den Verwendungsnachweis im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Sollten wir noch weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die restlichen Fördermittel ausgezahlt.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 04/2025
- Stand: 04/2025
Ergänzende Informationen
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BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 11/2024 -
BLB - Allgemeine Hinweise zur Überprüfung der Bauausführung sowie zur baufachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises bei Zuwendungsbaumaßnahmen
Stand: 11/2024 -
Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023 - Stand: 11/2022
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Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Akkreditierung von Beratungsunternehmen
gilt für Fördertatbestand Transformationsberatung für KMU
Stand: 04/2025 - Stand: 07/2024
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Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 12/2024
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Merkblatt Hinweise für KMU zur Auswahl von Beratungsunternehmen
gilt für Fördertatbestand Transformationsberatung für KMU
Stand: 04/2025 - Stand: 11/2023
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gilt für Fördertatbestand Produktive Investitionen von KMU
Stand: 04/2025 -
Merkblatt Transformationsberatung und Beratungsbericht
gilt für Fördertatbestand Transformaitionsberatung für KMU
Stand: 04/2025 -
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 - Stand: 12/2024
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 12/2024
- Stand: 06/2019
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Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 12/2024 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022