Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025

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JTF-Beraterdatenbank

Wie funktioniert der Mittelabruf?

Überblick

Förderung von Investitionen von KMU in der Uckermark während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Fördernehmer

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Förderthemen

Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)

Mittelherkunft

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)

Ziel des Programms

Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft beitragen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Produktive Investitionen von KMU

KMU im Landkreis Uckermark sollen beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bei folgenden Transformationen unterstützt werden:

• Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

• Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung),

• Diversifizierung einer Betriebsstätte.

Transformationsberatung für KMU

Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen, (siehe Merkblatt Akkreditierung von Beratungsunternehmen unter Ergänzende Informationen auf dieser Seite).

Die Transformationsberatung erfolgt über die zwei Module "Analyse" und "Implementierung".

  • Modul Analyse
    • Im Rahmen des Moduls Analyse werden Beratungen gefördert, die auf die Ausgestaltung einer produktiven Investition nach Nummer 2.1.1 im Kontext der Bewältigung und Abmilderung der Folgen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft ausgerichtet sind. Das Modul Analyse kann hierbei auch die Ermittlung von Veränderungspotentialen und Anpassungsnotwendigkeiten bei der Produktion von Gütern und Diensten umfassen.
  • Modul Implementierung
    • Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Beratungen während der Investitionsphase gefördert, die dazu dienen, KMU bei der Umsetzung der beantragten produktiven Investition zu unterstützen. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei Planung/Projektstrukturplanung, Organisationsunterstützung oder bei Fragen der technischen wie auch internen unternehmensorganisatorischen Implementierung.

Startgeld Uckermark

Gefördert werden neue KMU der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sind.

Wie wird gefördert?

Produktive Investitionen von KMU

Förderung nach AGVO

Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 45 Prozent bei kleinen Unternehmen und 35 Prozent bei mittleren Unternehmen erfolgen.

Förderung nach De-minimis-Verordnung

Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent erfolgen.

Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.

Transformationsberatung für KMU

Förderung nach AGVO

Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.

Analyse:

Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 6.000 Euro (bei zehn Beratungstagen).

Implementierung:

Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 9.000 Euro (bei fünfzehn Beratungstagen).

Förderung nach De-minimis-Verordnung

Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent.

  • Analyse:
    • Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 8.400 Euro (zehn Beratungstagen).
  • Implementierung:
    • Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 12.600 Euro (fünfzehn Beratungstage).

Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.

Startgeld Uckermark

Gefördert werden ausschließlich Ausgaben neuer KMU der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von pauschal 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).

Die Förderung beträgt 70 Prozent der Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Uckermark beläuft sich damit auf 24.360 Euro.

Bitte beachten Sie unbedingt die Festlegungen in der Richtlinie zu den einzelnen Fördertatbeständen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie über das Kundenportal 2 der ILB stellen.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Welcher Weg führt zur Förderung

Antragsstellung

Antragstellung

Registrieren Sie sich im ILB-Kundenportal und füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.

Auftragserteilung

Antragseingangsbestätigung und Auftragserteilung

Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko Leistungen beauftragen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht. Der erste Auftrag zur tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens markiert den Beginn des Durchführungszeitraumes.

Prüfung Ihrer Unterlagen & Antragseingangsbestätigung

Prüfung Ihrer Unterlagen

Bitte geben Sie uns etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.

Sie haben Ihren Zuwendungsbescheid erhalten!

Bescheid im Kundenportal

Lesen Sie bitte Ihren Bescheid aufmerksam durch. Im Fall einer positiven Förderentscheidung erhalten Sie auch wichtige Informationen zur Förderung in den Anlagen zum Bescheid. Fragen zur Entscheidung beantworten Ihnen unsere Mitarbeitenden gern.

Optional: Mittelabruf

Optional: Mittelabruf

Sie können für produktive Investitionen und das Startgeld Uckermark Fördermittel abrufen. Dies kann mehrmals innerhalb des Durchführungszeitraumes für bereits getätigte Ausgaben erfolgen. Füllen Sie den Mittelabruf im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Die Unterlagen werden nun geprüft und die Fördermittel ausgezahlt.

Einreichung Ihres Verwendungsnachweises

Einreichung Ihres Verwendungsnachweises

Nach Abschluss des Vorhabens füllen Sie den Verwendungsnachweis im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Sollten wir noch weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die restlichen Fördermittel ausgezahlt.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise