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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Dabei sind FuE-Aktivitäten auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen ausdrücklich eingeschlossen.
Neue Konditionen
Für Neuanträge ab 17.05.2021 mit Projekten, deren Laufzeiten über den 31.12.2022 hinaus gehen, gelten neue Konditionen. Bitte beachten Sie dazu die Durchführungshinweise unter "Konditionen, Formulare, Dokumente" auf dieser Webseite.
Verbundprojekte mit polnischen Partnern
Am 15. März 2021 startete der fünfte Call für gemeinsame FuEuI-Projekte zwischen Berlin – Brandenburg und Polen im Bereich der optischen Technologien. Vorschläge können bis zum 21. Juni 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten von www.optik-bb.de
Die Richtlinie ProFIT wurde verlängert.
Die Richtlinie ProFIT Brandenburg zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien wurde über den 31.12.2020 hinaus bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 09.12.2020.
Die Nachfrage an Zuwendungen für Forschung, Innovationen und Technologien ist nach wie vor hoch. Die ILB hat allein im Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von über über 40,0 Mio EUR Zuschuss und Darlehen zugesagt. Um dieser steigenden Nachfrage weiterhin gerecht zu werden, wurde die Richtlinie verlängert.
ProFIT - ab sofort auch als Darlehensfinanzierung verfügbar
Das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien - ProFIT kann nun die angestrebte intelligente Kombination von Zuschuss- und Darlehensfinanzierung darstellen.
Von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung bis zur Markteinführung wird der gesamte betriebliche Innovationsprozess ganzheitlich in einem Förderprogramm abgebildet. Mit sehr hohen öffentlichen Finanzierungs-/Förderanteilen, Zinssätzen weit unter Marktniveau und betriebsindividuellen Darlehenslaufzeiten kann dem Bedarf der technologieorientierten Unternehmen passgerecht entsprochen werden.
Bevor das formelle Antragsverfahren bei der ILB begonnen wird, soll obligatorisch eine Projektskizze mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH diskutiert werden, um die Förderfähigkeit im Rahmen von ProFIT zu klären. Verbünde zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sind sehr willkommen.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
KMU mit Sitz im Land Brandenburg: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtung
Nicht-KMU mit Sitz im Land Brandenburg: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg bzw. einer Forschungseinrichtung
mit Sitz im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin/Brandenburg
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Einzel- und Verbundprojekte in den nachfolgend genannten Phasen eines Innovationsprozesses:
Durchführbarkeitsstudien
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Bei FuE - und Marktvorhaben:
Bei Durchführbarkeitsstudien:
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:
Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.
Die Förderung für Unternehmen kann als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung, für Prozess- und Organisationsinnovationen und für Durchführbarkeitsstudien gewährt werden. Forschungseinrichtungen können für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung mit einem Zuschuss gefördert werden.
Förderung mit Darlehen: Die Phasen der experimentellen Entwicklung und der Marktvorbereitung/Markteinführung werden grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.
Konditionen
Konditionen für Darlehen: Die Förderung durch Darlehen erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt. Mit Darlehen können dabei bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden. Dieser hohe Mitfinanzierungsanteil ist jedoch nur möglich, sofern eine Kombination mit Zuschüssen vorliegt, da der Gesamtfinanzierungsanteil von 80% für ein Gesamtvorhaben nicht überschritten werden darf.
Die Konditionen (Laufzeit, Zinssätze, Kapitaldienste) werden im Einzelfall von der ILB festgelegt. Die Tilgungsfreiheit beträgt hierbei bis zu maximal 3 Jahren und die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahre. Der Beihilfewert der Darlehen ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe und der Zinssätze resultieren. Zur Ermittlung der Beihilfewerte wird die Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 14 vom 19.1.2008, S. 6) angewandt.
Für die Marktvorbereitung und die Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200.000 EUR nicht überschreiten.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.
Vor Antragstellung zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.
Ihr Vorhaben wird hierzu nach einem abgestimmten und für alle Antragsteller bzw. Vorhaben einheitlichem Bewertungsschema begutachtet. Bei Erreichung der Mindestpunktzahl und geschlossener Finanzierung ist eine Bewilligung möglich.
Durchführungshinweise zur Projektdurchführung In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Allgemeine Nebenbestimmungen EU (ANBest-EU) In Info-Korb legen
Allgemeine Nebenbestimmungen P (ANBest-P) In Info-Korb legen
Bewertungsschema für ProFIT - Durchführbarkeitsstudien In Info-Korb legen
Bewertungsschema für ProFIT FuE-Vorhaben (Überblick) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Haftung der Inhaber bzw. Gesellschafter/Finanzierungsbeteiligung In Info-Korb legen
Hinweise zur Abrechnung von ProFIT Vorhaben In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Identifizierung nach den Geldwäschebestimmungen In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B In Info-Korb legen
Merkblatt Ausgaben für FuE - und Marktvorhaben In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Projektskizze FuE Vorhaben - Gliederungsschema In Info-Korb legen
Unterlagenliste zur Abrechnung ProFIT In Info-Korb legen
Unterlagenliste zur Abrechnung von FuE- und Marktvorhaben
Vorhabensbeschreibung FuE- und Marktvorhaben - Gliederungsschema In Info-Korb legen
Vorhabensbeschreibung für Durchführbarkeitsstudien - Hinweise In Info-Korb legen
Anforderung Bankverbindung In Info-Korb legen
Anlage Amortisationsberechnung In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage Formular zur Erhebung des Steuer-Identifikationsmerkmals In Info-Korb legen
Anlage Rentabilitätsvorschau und Finanzplan In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Beiblätter Ausgaben ProFIT Unternehmen In Info-Korb legen
zur Beantragung von Ausgaben für FuE- und Marktvorhaben für Unternehmen
Beiblätter Ausgaben für FuE Vorhaben - universitäre Forschungseinrichtungen In Info-Korb legen
Beiblätter Ausgaben für FuE Vorhaben für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von EFRE Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 ProFIT In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Fachliche Bestätigung In Info-Korb legen
erfolgt durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Hausbankenerklärung In Info-Korb legen
Identifikation durch zuverlässige Dritte In Info-Korb legen
Nachhaltigkeitscheck In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zur Prüfung des Besserstellungsverbotes
Personaleinsatz -Stellenbesetzung In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
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Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
EU-Leitlinien für Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen