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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Dabei sind FuE-Aktivitäten auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen ausdrücklich eingeschlossen.
Neue Konditionen
Für Neuanträge ab 17.05.2021 mit Projekten, deren Laufzeiten über den 31.12.2022 hinaus gehen, gelten neue Konditionen. Bitte beachten Sie dazu die Durchführungshinweise unter "Konditionen, Formulare, Dokumente" auf dieser Webseite.
Verbundprojekte mit polnischen Partnern
Am 15. März 2021 startete der fünfte Call für gemeinsame FuEuI-Projekte zwischen Berlin – Brandenburg und Polen im Bereich der optischen Technologien. Vorschläge können bis zum 21. Juni 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten von www.optik-bb.de
Die Richtlinie ProFIT wurde verlängert.
Die Richtlinie ProFIT Brandenburg zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien wurde über den 31.12.2020 hinaus bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 09.12.2020.
Die Nachfrage an Zuwendungen für Forschung, Innovationen und Technologien ist nach wie vor hoch. Die ILB hat allein im Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von über über 40,0 Mio EUR Zuschuss und Darlehen zugesagt. Um dieser steigenden Nachfrage weiterhin gerecht zu werden, wurde die Richtlinie verlängert.
Die Richtlinie ProFIT Brandenburg wurde geändert
Die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) wurde geändert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 21.03.2018.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Erweiterung der Fördergegenstände um die Förderung von Durchführbarkeitsstudien. Zukünftig ist es somit möglich zur Vorbereitung von Forschungstätigkeiten, das Potenzial eines Vorhabens durch einen externen Dienstleister analysieren und bewerten zu lassen. Die Laufzeit der Durchführbarkeitsstudien soll 6 Monate nicht überschreiten.
Weitere wesentliche Neuerungen sind:
Wir haben in diesem Zusammenhang einige unserer Programmbedingungen, Formulare und Merkblätter angepasst. Die neuen Dokumente finden Sie in Kürze unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
ProFIT - ab sofort auch als Darlehensfinanzierung verfügbar
Das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien - ProFIT kann nun die angestrebte intelligente Kombination von Zuschuss- und Darlehensfinanzierung darstellen.
Von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung bis zur Markteinführung wird der gesamte betriebliche Innovationsprozess ganzheitlich in einem Förderprogramm abgebildet. Mit sehr hohen öffentlichen Finanzierungs-/Förderanteilen, Zinssätzen weit unter Marktniveau und betriebsindividuellen Darlehenslaufzeiten kann dem Bedarf der technologieorientierten Unternehmen passgerecht entsprochen werden.
Bevor das formelle Antragsverfahren bei der ILB begonnen wird, soll obligatorisch eine Projektskizze mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH diskutiert werden, um die Förderfähigkeit im Rahmen von ProFIT zu klären. Verbünde zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sind sehr willkommen.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
KMU mit Sitz im Land Brandenburg: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtung
Nicht-KMU mit Sitz im Land Brandenburg: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg bzw. einer Forschungseinrichtung
mit Sitz im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin/Brandenburg
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Einzel- und Verbundprojekte in den nachfolgend genannten Phasen eines Innovationsprozesses:
Durchführbarkeitsstudien
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Bei FuE - und Marktvorhaben:
Bei Durchführbarkeitsstudien:
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:
Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen Euro je Projekt.
Die Förderung für Unternehmen kann als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung, für Prozess- und Organisationsinnovationen und für Durchführbarkeitsstudien gewährt werden. Forschungseinrichtungen können für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung mit einem Zuschuss gefördert werden.
Förderung mit Darlehen: Die Phasen der experimentellen Entwicklung und der Marktvorbereitung/Markteinführung werden grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.
Konditionen
Konditionen für Darlehen: Die Förderung durch Darlehen erfolgt bis zu 3 Millionen Euro je Projekt. Mit Darlehen können dabei bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden. Dieser hohe Mitfinanzierungsanteil ist jedoch nur möglich, sofern eine Kombination mit Zuschüssen vorliegt, da der Gesamtfinanzierungsanteil von 80% für ein Gesamtvorhaben nicht überschritten werden darf.
Die Konditionen (Laufzeit, Zinssätze, Kapitaldienste) werden im Einzelfall von der ILB festgelegt. Die Tilgungsfreiheit beträgt hierbei bis zu maximal 3 Jahren und die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahre. Der Beihilfewert der Darlehen ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe und der Zinssätze resultieren. Zur Ermittlung der Beihilfewerte wird die Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 14 vom 19.1.2008, S. 6) angewandt.
Für die Marktvorbereitung und die Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der WFBB vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.
Vor Antragstellung zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.
Ihr Vorhaben wird hierzu nach einem abgestimmten und für alle Antragsteller bzw. Vorhaben einheitlichem Bewertungsschema begutachtet. Bei Erreichung der Mindestpunktzahl und geschlossener Finanzierung ist eine Bewilligung möglich.
Durchführungshinweise zur Projektdurchführung (PDF 63 kB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,15 MB) In Info-Korb legen
Allgemeine Nebenbestimmungen P (ANBest-P) (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Bewertungsschema für ProFIT - Durchführbarkeitsstudien (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Bewertungsschema für ProFIT FuE-Vorhaben (Überblick) (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Haftung der Inhaber bzw. Gesellschafter/Finanzierungsbeteiligung (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Hinweise zur Abrechnung von ProFIT Vorhaben (PDF 0,1 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Identifizierung nach den Geldwäschebestimmungen (PDF 22 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Ausgaben für FuE - und Marktvorhaben (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Projektskizze FuE Vorhaben - Gliederungsschema (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Unterlagenliste zur Abrechnung ProFIT (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Unterlagenliste zur Abrechnung von FuE- und Marktvorhaben
Vorhabensbeschreibung FuE- und Marktvorhaben - Gliederungsschema (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Vorhabensbeschreibung für Durchführbarkeitsstudien - Hinweise (PDF 32 kB) In Info-Korb legen
Anforderung Bankverbindung (PDF 71 kB) In Info-Korb legen
Anlage Amortisationsberechnung (XLS 56 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Anlage Formular zur Erhebung des Steuer-Identifikationsmerkmals (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Anlage Rentabilitätsvorschau und Finanzplan (XLSX 48 kB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,51 MB) In Info-Korb legen
Beiblätter Ausgaben ProFIT Unternehmen (XLSX 1,42 MB) In Info-Korb legen
zur Beantragung von Ausgaben für FuE- und Marktvorhaben für Unternehmen
Beiblätter Ausgaben für FuE Vorhaben - universitäre Forschungseinrichtungen (XLSX 1,19 MB) In Info-Korb legen
Beiblätter Ausgaben für FuE Vorhaben für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (XLSX 1,19 MB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von EFRE Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 ProFIT (PDF 1,24 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Fachliche Bestätigung (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
erfolgt durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Hausbankenerklärung (PDF 0,6 MB) In Info-Korb legen
Identifikation durch zuverlässige Dritte (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Nachhaltigkeitscheck (PDF 1,23 MB) In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung (PDF 0,13 MB) In Info-Korb legen
Anlage zur Prüfung des Besserstellungsverbotes
Personaleinsatz -Stellenbesetzung (PDF 26 kB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 41 kB) In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens (PDF 1,31 MB) In Info-Korb legen
EU-Leitlinien für Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen