Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023

Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023

Sie möchten einen Antrag stellen?
Sie haben bereits einen Antrag gestellt?
Hier gelangen Sie zum Login
Überblick
Wir fördern in den Regionen sowohl Konzepte zur Armutsprävention als auch konkrete Projekte, um Teilhabe und Entwicklungschancen von armutsgefährdeten Kindern und deren Familien nachhaltig zu verbessern. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Bildungseinrichtungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, lokale Netzwerke und Initiativen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften. |
|---|---|
| Fördergeber | Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) |
Ziel des Programms
Die Richtlinie zielt auf die Bekämpfung von Armut ab, insbesondere bei Kindern und ihren Familien.
Dazu soll die kommunale integrierte Sozialplanung gestärkt werden, sowie Potenziale vor Ort erschlossen und Strukturen weiterentwickelt werden. Lokale Akteurinnen und Akteure, vor allem Kommunen, sollen in die Lage versetzt werden, die Armutsentwicklung zu analysieren, von unterschiedlichen Ausgrenzungsformen bedrohte Bevölkerungsgruppen zu identifizieren und eine evidenzbasierte fachübergreifende Zusammenarbeit zu entwickeln, um Armutsprobleme effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe oder der Bildungseinrichtungen.
Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe oder der Schulverwaltung und Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen.
Projektbegleitung und Vernetzung
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, ausgenommen sind Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Gefördert wird die Entwicklung und Vorbereitung der qualifizierten Umsetzung von integrierten, datenbasierten Handlungskonzepten zur sozialen Integration von Exklusion bedrohten Bevölkerungsgruppen und zur Bekämpfung individueller Armutsfolgen unterstützt werden.
Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Geförderte Projekte sollen Angebote zur Prävention oder Bekämpfung von Armutsfolgen mit Schwerpunkt auf Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration bieten. Kreisübergreifende Projekte sind möglich.
Projektbegleitung und Vernetzung
Gefördert wird die fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Vernetzung der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Leistungserbringenden der sozialen Infrastruktur mit der Fokussierung auf Armutsstrategien und soziale Integration mit dem Ziel, Strategien für eine vernetzte Planung und abgestimmte lokale Entwicklung zu initiieren, mitzugestalten und zu begleiten.
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die Personal- und Sachausgaben der Zuwendungsempfangenden zur Projektdurchführung.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Derzeit können keine Anträge gestellt werden.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechperson bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.