Liquiditätsunterstützung für Krankenhäuser im Land Brandenburg

Liquiditätsunterstützung für Krankenhäuser im Land Brandenburg

Überblick

Überbrückung von aktuellen Liquiditätsengpässen im Vorfeld der Krankenhausreform. Die Förderung erfolgt durch Darlehen mit einer Laufzeit von max. 5 Jahren und einer Bürgschaft des Landes Brandenburg. Dabei können die Umfinanzierung bzw. Ablösung bereits bestehender Kreditverbindlichkeiten sowie Unternehmen in Schwierigkeiten nicht gefördert werden.

Fördernehmer Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft gem. aktuellem Landeskrankenhausplan des Landes Brandenburg
Förderart Darlehen
Fördergeber ILB

Aktuelle Meldungen

Liquiditätsunterstützung Krankenhäuser - Vereinbarung abgeschlossen

Die Vereinbarung der Details mit dem Land Brandenburg wurde erfolgreich abgeschlossen.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Frau Catrin am Mihr (0331 660-1229) oder Herrn Matthias Schmidt (0331 660-1880).

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Frau Catrin am Mihr (0331 660-1229) oder Herrn Matthias Schmidt (0331 660-1880).

Formulare / Downloads

Antragsunterlagen

Ergänzende Informationen

Rechtshinweise