Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023

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JTF-Beraterdatenbank

Überblick

Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Fördernehmer KMU der gewerblichen Wirtschaft, Große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderthemen Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)

Ziel des Programms

Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.

Aktuelle Meldungen

JTF- Förderung im Video erklärt

Wie können Sie von der JTF-Förderung als Unternehmer profitieren? Unser ILB-Förderberater erklärt im Video, wie das funktioniert. Hier gehts zum Video.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Produktive Investitionen von KMU


Mit der Förderung produktiver Investitionen von KMU im brandenburgischen Lausitzrevier sollen diese bei der Transformation (Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung) in Folge des Ausstiegs aus der Braunkohle unterstützt werden.

Gefördert werden Produktive Investitionen von KMU:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung)
  • Diversifizierung einer Betriebsstätte


Transformationsberatung für KMU


Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen.

Die Transformationsberatung erfolgt über die zwei Module "Analyse" und "Implementierung".

  • Modul Analyse
    • Im Rahmen des Moduls Analyse werden Beratungen gefördert, die auf die Ausgestaltung einer produktiven Investitionen nach Ziffer 2.1.1 im Kontext der Bewältigung und Abmilderung der Folgen des Kohleausstiegs ausgerichtet sind. Das Modul Analyse kann hierbei auch die Ermittlung von Veränderungspotentialen und Anpassungsnotwendigkeiten bei der Produktion von Gütern und Diensten umfassen.
  • Modul Implementierung
    • Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Beratungen während der Investitionsphase gefördert, die dazu dienen, KMU bei der Umsetzung der beantragten produktiven Investition zu unterstützen. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei Planung/Projektstrukturplanung, Organisationsunterstützung oder bei Fragen der technischen wie auch internen unternehmensorganisatorischen Implementierung.


Startgeld Lausitz


Gefördert werden neue KMU der gewerblichen Wirtschaft (zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Jahre).


Produktive Investitionen von GU


Gefördert werden produktive Investitionen von großen Unternehmen (GU). Hierbei können Beihilfen nur für Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit gewährt werden. Geförderte materielle und immaterielle Vermögenswerte müssen neu sein.


Umweltschutzinvestitionen von GU


Gefördert werden Investitionen von großen Unternehmen (GU). Hierbei können Beihilfen gewährt werden für:

  • Investitionen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung
  • Investitionen für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden
  • Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen und/oder verflochtenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben erbracht werden
  • die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
  • die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
  • turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware
  • Grundstücke
  • Tiere
  • Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Blockheizkraftwerke (BHKW) und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
  • Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen
  • aktivierungsfähige Finanzierungskosten
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge
  • Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme
  • Investitionen in das Nebengewerbe
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
  • Investitionen für die Teilnahme an Messen bzw. die Teilnahme an Messen
  • Barzahlungen


Von der Förderung ausgeschlossene Bereiche sind:

  • Fischerei und Aquakultur
  • Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Stahlindustrie
  • Steinkohlenbergbau und Braunkohlentagebau
  • Schiffbau
  • Kunstfaserindustrie
  • Verkehrssektor und für damit verbundene Infrastrukturen
  • Herstellung von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen und sonstiger Fahrzeugbau soweit fossile Verbrenner oder nach Artikel 13 Buchstabe a AGVO ausgeschlossen
  • Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen soweit fossile Verbrenner
  • Rundfunkveranstalter, Telekommunikation
  • Erzeugung und Verteilung von Energie und für Energieinfrastrukturen
  • Betriebsbeihilfen zugunsten von Unternehmen, deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der NACE Rev. 2 fällt, oder zugunsten von Unternehmen, die konzerninterne Tätigkeiten ausüben und deren Haupttätigkeit unter die Klasse 70.10 „Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben“ oder die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ der NACE Rev. 2 fällt
  • Breitbandinfrastrukturen
  • Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen
  • Tätigkeiten und Investitionen, die durch gesetzliche Vergütungsansprüche finanziert bzw. anteilig finanziert werden


Zusätzlich ist Folgendes bei den benannten Fördertatbeständen zu beachten:


Transformationsberatung für KMU

Nicht gefördert werden:

  • unternehmensinterne Beratung
  • Beratung durch Familienangehörige oder auch Beratung durch Unternehmen beziehungsweise Beraterinnen und Beratern mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden KMU
  • Beratungen, bei denen es sich um eine fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratung handelt (z. B. laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung, Beratungen zu Versicherungsfragen, Werbung, zu Jahresabschlüssen/Bilanzen/Buchführung etc.)
  • EDV-/Softwareberatung oder auch gutachterlicher Stellungnahmen, es sei denn, dass diese zwingend für die produktive Investition erforderlich sind und im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser stehen
  • Durchführung von Ausschreibungsverfahren
  • Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
  • Beratungsleistungen zur Antragstellung und zuwendungsrechtlichen Abwicklung der Förderungen nach Ziffer 2.1, Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3
  • Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben


Startgeld Lausitz

Nicht gefördert werden:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, deren Gründung bei Antragstellung länger als drei Jahre zurückliegt


Bitte beachten Sie unbedingt die Festlegungen in der Richtlinie zu den einzelnen Fördertatbeständen.

Wie wird gefördert?

Produktive Investitionen von KMU


Förderung nach AGVO

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a AGVO in C-Gebieten und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a AGVO in D-Gebieten).

Bei der Förderung von immateriellen Vermögenswerten müssen entsprechend der jeweiligen Anwendung die Voraussetzungen des Artikels 14 Absatz 8 AGVO beziehungsweise die des Artikel 17 Absatz 4 AGVO beachtet werden.

In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.

In den D-Fördergebieten gilt nach Artikel 17 Absatz 6 AGVO ein Höchstfördersatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen und von 10 Prozent für mittlere Unternehmen.


Förderung nach De-minimis-Verordnung

Gefördert werden die zuwendungsfähigen direkten Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie die indirekten Ausgaben in Form einer Pauschale:

  • Direkte Sachausgaben
    Zuwendungsfähig sind die direkten Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte.und
  • Indirekte Ausgaben
    Indirekten Ausgaben werden nach Artikel 54 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben abgegolten.


Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt maximal 70 Prozent.


Transformationsberatung für KMU


Förderung nach AGVO

Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.

Analyse:

Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3 000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 6.000 Euro (bei zehn Beratungstagen).

Implementierung:

Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3 000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 9.000 Euro (bei fünfzehn Beratungstagen).


Förderung nach De-minimis-Verordnung

Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent.

Analyse:

Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 8.400 Euro (zehn Beratungstagen).

Implementierung:

Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 12.600 Euro (fünfzehn Beratungstage).


Startgeld Lausitz


Gefördert werden ausschließlich die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben neuer KMU der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).


Der Förderung beträgt 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Lausitz beläuft sich damit auf 24.360 Euro.


Produktive Investitionen von GU


Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a AGVO).


Die Förderung ergibt sich nach AGVO und Regionalleitlinien mit folgenden maximalen prozentualen Höchstsätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben:


Regionalbeihilfe (Artikel 14 AGVO)

  • OSL C-Gebiet: GU: 15 Prozent
  • EE C-Gebiet: GU: 15 Prozent
  • SPN C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent
  • CB C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent


Umweltschutzinvestitionen von GU


Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionsmehrkosten bzw. Investitionskosten in Übereinstimmung mit Artikel 36, 38, 41 AGVO


Die Förderung ergibt sich nach AGVO mit folgenden maximale prozentuale Höchstsätze der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben nach:

  • Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe a mit bis zu 55 Prozent gemäß Art. 36 AGVO
  • Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe b mit bis zu 35 Prozent gemäß Art. 38 AGVO
  • Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe c mit bis zu 45 Prozent gemäß Art. 41 AGVO


Bitte beachten Sie unbedingt die Festlegungen in der Richtlinie zu den einzelnen Fördertatbeständen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Produktive Investitionen von GU und
Umweltschutzinvestitionen von GU

Voraussetzung für eine Förderung ist eine vorherige Beratung zum geplanten Vorhaben mit der ILB und dem für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministerium.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise