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Kapitalmarkt-Information

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wurde 1992 als Förderbank des Landes Brandenburg gegründet. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht dem ILB-Gesetz.
Anstaltslast und Gewährträgerhaftung trägt das Land Brandenburg, welches mit Rating Aaa von der Agentur Moody's bewertet wird.

Refinanzierung

Die ILB refinanziert sich am Kapitalmarkt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Zusätzlich refinanziert sich die ILB durch Globaldarlehen der Europäischen Investitionsbank, der KfW Bankengruppe, der Council of Europe Development Bank (CEB) und der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Garantie des Landes Brandenburg

Gemäß § 2 Absatz (6) des ILB-Gesetzes haftet das Land Brandenburg für die von der Bank aufgenommenen Darlehen und die von der Bank begebenen Schuldverschreibungen, die als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, die Rechte aus Optionen und andere Kredite an die Bank sowie für Kredite an Dritte, soweit sie von der Bank ausdrücklich gewährleistet werden.

Anrechnungsprivilegierung der ILB

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ist das Förderinstitut des Landes Brandenburg. Sie verfügt über die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank ist nicht zulässig.

Das Land Brandenburg haftet nach § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die ILB u.a. für die von der Bank aufgenommenen Darlehen sowie für Kredite an Dritte, soweit sie von der Bank ausdrücklich gewährleistet werden.

Gemäß der Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 31.03.2014 erfüllen die Forderungen gegenüber der ILB die Anforderungen des Art. 116 Abs.4 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)- Fortführung der regulatorischen Nullgewichtung bezüglich der Forderungen an Förderinstitute in der SolvV und im Großkreditregime.

Bestätigungserklärung gemäß Anlageverordnung

Aufgrund des § 2 Absatz 1 Nr. 18b der Anlageverordnung dürfen Versicherungen das gebundene Vermögen bei einem Kreditinstitut nur dann anlegen, wenn es bestätigt, dass es die an seinem Sitz geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität nach dem Kreditwesengesetz einhält.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der Investitionsbank des Landes Brandenburg gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 18b AnlV (geeignetes Kreditinstitut):

Hinweis:

Ab Januar 2018 sind aufgrund gesetzlichen Vorschriften alle Telefonate zu Handelsgeschäften der ILB aufzuzeichnen und 7 Jahre aufzubewahren.

Die Aufzeichnungspflicht betrifft folgende Telefone:

  • Holger Zarnekow (1701)
  • Jork Volkmer (1705)
  • Thomas Wendt (1703)
  • Martin Hoffmann (1702)
  • Thorben Bockelmann (1709)

Bestätigungserklärung nach § 2 Absatz 1 Nr. 18b AnlV

Kontakt Treasury

  • Holger Zarnekow Holger Zarnekow Treasury
    Bereichsleiter
    Tel.: 0331 660-1701
    Fax: 0331 660-1719
    E-Mail Kontakt
  • Martin Hoffmann Martin Hoffmann Treasury
    Tel.: 0331 660-1702
    Fax: 0331 660-1719
    E-Mail Kontakt
  • ILB Wort-Bildmarke Thomas Wendt Treasury
    Tel.: 0331 660-1703
    Fax: 0331 660-1719
    E-Mail Kontakt
  • Portrait Volkmer Jork Jork Volkmer Treasury
    Tel.: 0331 660-1705
    Fax: 0331 660-1719
    E-Mail Kontakt
  • Porttrait von Thorben Bockelmann Thorben Bockelmann Treasury
    Tel.: 0331 660-1709
    Fax: 0331 660-61709
    E-Mail Kontakt