Jugendfreiwilligendienste 2022

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    Tel.: 0331 660-2200
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Überblick

Im Rahmen des Programms wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten gefördert. Dazu gewährleisten die Zuwendungsempfangenden die Durchführung der Jugendfreiwilligendienste in den Einsatzstellen.

Fördernehmer Zugelassene und anerkannte Trägerinnen und Träger gemäß § 10 Absatz 1 JFDG
Förderthemen Gefördert wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten im
• Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)
• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport)
• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kultur (FSJ K)
• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D)
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist, die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit sowie die Studierfähigkeit junger Menschen zu verbessern und die Schlüsselkompetenzen und Persönlichkeitsbildung der Teilnehmenden zu fördern bzw. zu entwickeln. Durch die Schaffung eines Angebots zur Berufs- und Studienorientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten in unterschiedlichen Einrichtungen des Umwelt- und Naturschutzes, der Kultur, der Denkmalpflege, des Sports, der Kinder- und Jugendhilfe wird dieser Zielstellung entsprochen. In den Jugendfreiwilligenjahren ist den Jugendlichen die Ausübung berufspraktischer Tätigkeiten zu ermöglichen, die auf konkrete Berufsfelder bzw. Studiengänge hinführen. Damit soll die berufliche Orientierung praxisorientiert vertieft und somit die darauf bezogene Berufsvorbereitung junger Menschen verbessert werden.

Aktuelle Meldungen

Antragstellung möglich

Für den Vorhabenszeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2025 können Sie Anträge stellen im Kundenportal der ILB. Bis zum 26. April kann die Förderung beantragt werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zielgruppe der Förderung sind die Jugendfreiwilligendienstleistenden, die zum Zeitpunkt der Maßnahme ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Was wird gefördert?

Die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten in Einsatzstellen wird gefördert.

Die Zuwendung ist ausschließlich für die Gewährung von Taschengeld, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Sozialversicherung sowie zusätzlich im Bereich des Freiwilligen Ökologischen Jahres und des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport für die Unfallversicherung der Freiwilligendienstleistenden einzusetzen.

Wie wird gefördert?

Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Einheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Einheit gilt ein Monat der Teilnahme einer bzw. eines Jugendfreiwilligendienstleistenden (Teilnahmemonat). Die pauschalierten Gesamtausgaben betragen 695,00 Euro pro Teilnahmemonat.

Die Zuwendung beträgt

  • beim FÖJ: 530,93 Euro pro Teilnahmemonat
  • beim FSJ in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport: 417,00 Euro pro Teilnahmemonat
  • in der Kultur beziehungsweise in der Denkmalpflege: 496,00 Euro pro Teilnahmemonat.

Über die Zuwendung hinaus, stellen die Zuwendungsempfangenden jeweils die Gesamtfinanzierung durch Mittel des Bundes und durch private Mittel sicher. Die Ausgaben des Bundes gehen mit einer Pauschale in Höhe von 154,00 Euro je Teilnahmemonat in die förderfähigen Gesamtausgaben ein.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge einschließlich der erforderlichen Unterlagen sind für jeden Durchführungszeitraum zu einem bestimmten Stichtag über das Kundenportal der ILB zu stellen. Auf dieser Webseite wird der jeweilige Zeitraum bekannt gegeben, in dem Sie Ihren Antrag einreichen können.

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660 2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare