Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (2018-2020)

Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (2018-2020)

Förderprogramm finden

ILB Förderfinder

Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben

Jetzt Förderung finden

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Das Förderprogramm ist ausgelaufen, hier gelangen Sie zum neuen Weiterbildungsprogramm (2022-2024) (Bildungsscheck).

Mit dem Förderprogramm verfolgte das Ministerium für für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zu unterstützen.

Fördernehmer - Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
- Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung
- rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg
- öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg
Förderthemen Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von bildungsbenachteiligten und älteren Beschäftigten, soll erhöht werden. Die Richtlinie verfolgt einen integrierten Ansatz von betrieblicher und individueller Kompetenzentwicklung.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

1.) Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)

2.) Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten.

3.) rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg

4.) öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

  • zu 1.) Förderfähig sind Ausgaben für individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss pro Antrag ist auf max. 3.000 Euro begrenzt (Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte, Pkt. II.1 der Richtlinie).
  • zu 2.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, von Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Einzelunternehmern, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten. Darüber hinaus sind im Unternehmen mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber förderfähig. Weiterbildungsmaßnahmen können mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag bezuschusst werden. Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich (Weiterbildung in Unternehmen, Pkt. II.2 der Richtlinie).
  • zu 3.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der erwerbsbezogenen fachlichen und sozialen Kompetenzen von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in rechtsfähigen Vereinen mit Vereinssitz im Land Brandenburg. Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich (Weiterbildung in Vereinen, Pkt. II.3 der Richtlinie)
    Die Einstufung der Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgt entsprechend der Unternehmenseinstufung.
    Zuschuss für kleine Vereine: bis zu 70%
    Zuschuss für mittlere Vereine: bis zu 60%
    Zuschuss für große Vereine: bis zu 50%
    Zuschuss für Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit: bis zu 90%
  • zu 4.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für von bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen. Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich. (Weiterbildung in der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Pkt. II.4 der Richtlinie).
    Die Einstufung der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt entsprechend der Unternehmenseinstufung.
    Zuschuss für kleine Unternehmen: bis zu 70 %
    Zuschuss für mittlere Unternehmen: bis zu 60 %
    Zuschuss für große Unternehmen: bis zu 50 %

Wer oder was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • berufsabschlussbezogene Qualifikationen (Ausnahme s. Richtlinie Pkt. II.1.3.3b))
  • Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Weiterhin sind Schulungen zu Produkten ausgeschlossen, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind.
  • Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen) dienen, sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung.
  • Maßnahmen der individuellen Gesundheitsprävention, sowie Maßnahmen, die als Einzelunterricht durchgeführt werden.
  • Fachtagungen
  • Maßnahmen mit spirituellen als auch esoterisch orientierten Bildungsinhalten.
  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (mit Ausnahme der Maßnahmen nach Nummer II.4, II.6 sowie befristet Beschäftigte im öffentlich Dienst nach Pkt. II.1 der Richtlinie)
  • Auszubildende, Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, können nach Nummer II.4 der Richtlinie gefördert werden, wenn die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind).
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
  • Zuwendungsempfänger als auch Maßnahmen, die Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
  • Zuwendungsempfänger als auch Maßnahmen, die menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

Wie wird gefördert?

Eine Förderung für die genannten Förderelemente kann einmal pro Kalenderjaht erfolgen. Es werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2021 beendet sind.

Bagatellgrenzen und Förderhöchstsätze entnehmen Sie bitte dem Richtlinientext.

Für Förderungen zur Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung (Pkt. II.5 der Richtlinie) ist vor Antragstellung die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH, Koordination für Ansiedlung und Erweiterung bei den Regionalbüros für Fachkräftesicherung, zu kontaktieren.

Anträge nach Nummer II.6 der Richtlinie zur Entwicklung von innovativen, modellhaften Weiterbildungskonzepten können zu zwei Stichtagen pro Kalenderjahr eingereicht werden. Die Bekanntmachung der Stichtage erfolgt über das Internetportal der ILB (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Hinweis: Es werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2021 beendet sind.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen