Förderung der Jugendfreiwilligendienste

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Überblick

Mit der Richtlinie verfolgen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die ILB das Ziel, die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen im Land Brandenburg zu verbessern.

Fördernehmer Anerkannte Träger im Sinne von § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
Förderthemen - Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) - berufliche Orientierung im ökologischen Bereich

- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) - berufliche Orientierung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport

- Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur (FSJ-K) - berufliche Orientierung im kulturellen Bereich

- Freiwilliges Soziales Jahr in der Denkmalpflege(FSJ-D) - berufliche Orientierung im Bereich der Denkmalpflege
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport,
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz,
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Gefördert wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten durch Träger im Sinne von § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). Der Zuwendungsempfänger (Träger) gewährleistet die Durchführung der Freiwilligendienste nach dem JFDG in Einsatzstellen. Die Teilnahme an einem Jugendfreiwilligendienst soll dazu beitragen, die teilweise eingeschränkten geschlechtsspezifischen Präferenzen junger Menschen bei der Berufswahl und –orientierung abzubauen und neue berufliche Alternativen zu entwickeln.

Aktuelle Meldungen

Fragen in Bezug auf die Förderung in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie

Frage:

Wie ist bei der Unterbrechnung oder Reduzierung des Freiwilligendienstes zu verfahren?

Antwort:

Aufgrund der Unmöglichkeit der Fortführung des Freiwilligendienstes wegen höherer Gewalt wird die Förderung fortgesetzt, als ob der Dienst regulär abgeleistet würde. Das gilt für die durch Corona verursachte Unterbrechung oder Reduzierung des Dienstes. Mit Abbruch des Jugendfreiwilligendienstes endet die Förderung. Wenn der Dienst reduziert oder unterbrochen werden muss, ist die Gefährdungslage nachvollziehbar kurz zu dokumentieren.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zielgruppe der Förderung sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 2 Abs. 1 JFDG). Die Jugendlichen müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

Es wird nur der Einsatz in Einsatzstellen im Land Brandenburg gefördert. Die Zuwendung ist ausschließlich für die Gewährung von Taschengeld, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Sozialversicherung sowie im Freiwilligen Ökologischen Jahr für die Unfallversicherung der Freiwilligendienstleistenden einzusetzen.

Für die nach dieser Richtlinie geförderten Teilnahmemonate muss eine denselben Durchführungszeitraum betreffende Zuwendung nach den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (RL-JFD, vom 11.04.2012, veröffentlicht am 17.04.2012 im GMBl. 2012 S. 174) für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden nachgewiesen werden.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Es können keine Anträge mehr zu diesem Programm gestellt werden.

Informieren Sie sich bitte unter dem Programm "Förderung der Jugendfreiwilligendienste 2022" zum Antragsverfahren.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare