Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Für das Modul 4.1 "Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende" haben Sie die Möglichkeit in der Zeit vom 4. bis zum 29. September 2023 einen Antrag für den Durchführungszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 zu stellen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 14. April 2022 in Kraft und am 30. Juni 2025 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter*innen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner*innen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.