Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (2015-2018)

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Überblick

Mit dem Förderprogramm verfolgen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die ILB das Ziel, die betriebliche Ausbildungsbasis zu stabilisieren und die Ausbildungsqualität in Brandenburger Unternehmen zu erhöhen.

Fördernehmer Kammern, Bildungsträger, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
Förderthemen Allgemeine Verbundausbildung,
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk,
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft,
Gutes Lernen im Betrieb.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbund ist es, Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Unternehmen zu ermöglichen. Um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu erhöhen und somit ein leistungsfähiges Ausbildungssystem zu gewährleisten, werden daher Maßnahmen durch das Land gefördert, die dazu dienen, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken und die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu verbessern. Mit der qualitativen Verbesserung des Ausbildungssystems sollen vorzeitige Abbrüche verhindert werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Allgemeine Verbundausbildung

Antragsteller können Betriebe (Verbundbetrieb(e)), Bildungsträger, Ausbildungsstätten der Kammern beziehungsweise der Kreishandwerkerschaften sowie andere die Verbundausbildung organisierende juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Zuwendungsempfänger sind die nach dem BBiG und der HwO für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zuständigen Handwerkskammern im Land Brandenburg.

Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

Zur Antragstellung für Überbetriebliche Lehrgänge sind berufsständische Verbände und anerkannte Stätten der überbetrieblichen Ausbildung (Bildungsträger) berechtigt. Netzwerkanträge können von berufsständischen Verbänden oder andere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften gestellt werden.

Gutes Lernen im Betrieb

Zuwendungsempfänger der Förderung sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern des Landes Brandenburg.

Was wird gefördert?

Allgemeine Verbundausbildung

Gefördert wird die Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einem Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes. Weiterhin wird die Vermittlung von Zusatzqualifikationen sowie die Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung gefördert. Die Zusatzqualifikationen und fachspezifischen Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung sind bedarfsorientiert und modular strukturiert im Rahmen der Regelausbildung bei dem den Ausbildungsvertrag abschließenden Betrieb oder bei einem Verbundpartner durchzuführen.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Mit dem Förderangebot soll die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung unterstützt werden. Gefördert werden:

  • anerkannte überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) sowie in der Fachstufe (2.-4. Ausbildungsjahr) in Anlehnung an die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugrunde gelegten Richtlinien Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Richtlinien über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU). einschließlich der Rahmen-, Lehr- und Kostenpläne in jeweils aktueller Fassung,
  • Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen sowie die Unterbringung im Internat.

Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

Die Überbetriebliche Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft soll zur Verbesserung der Qualität der betrieblichen Ausbildung in den landwirtschaftlichen Berufen beitragen. Ausbildungsbetriebe sollen motiviert werden, sich weiter oder wieder an der dualen Ausbildung zu beteiligen. Ziele der Förderung sind die Sicherung und Verbesserung der Qualität der betrieblichen Ausbildung im Agrarbereich.

Außerdem sollen Ausbildungsnetzwerke gefördert werden. Netzwerke tragen durch die regionale Kooperation von Ausbildungsbetrieben zur Verbesserung der Qualität derBerufsausbildung in der Landwirtschaft bei. Die Art des Zusammenschlusses sowie der Inhalt der Maßnahmen werden eng am aktuellen Bedarf der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden ausgerichtet. Gefördert wird der Koordinierungsaufwand in Ausbildungsnetzwerken.

Gutes Lernen im Betrieb

Das „Gute Lernen im Betrieb“ soll die Lernbedingungen und Lernprozesse in den Ausbildungsbetrieben im Rahmen der staatlich organisierten qualifizierenden Erstausbildung verbessern und somit zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen sowie zur Steigerung des Ausbildungserfolgs beitragen. Gefördert werden Erfahrungsaustausche für ausbildendes Personal in den Unternehmen sowie für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr.

Wie wird gefördert?

Allgemeine Verbundausbildung

Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben, die bei der Durchführung der Module entstehen. Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Standardeinheit bezogenen Pauschale nach Artikel 67 Absatz 1 Buchtstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bemessen. Pro Lehrgangstag und Auszubildenden betragen sie für:

  • das Modul „Verbundausbildung" – 33,00 Euro
  • das Modul „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung“)
    1. Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen – 39,00 Euro
    2. Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung – 31,50 Euro
  • Die förderfähigen Gesamtausgaben werden in einer Höhe von 90 Prozent gefördert.

    Die Bewilligung einer Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.

    Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk

    Förderfähige Standardeinheitskosten sind die anerkannten Lehrgangskosten der bundeseinheitlich vom HPIHeinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) Hannover für jeden einzelnen Kurstyp ermittelten und vom Bund und/oder vom Land Brandenburg anerkannten Kostensätze pro Auszubildenden sowie die mit einem Lehrgang verbundene Internatsunterbringung. Zuschüsse können in folgender Höhe gewährt werden:

    • Grundstufe: Förderung von zwei Dritteln der anerkannten Lehrgangskosten pro Auszubildenden und Woche.
    • Fachstufe: Förderung in Höhe des Fördersatzes des Bundes pro Auszubildenden und Woche. Die Zuschüsse von Bund und Land dürfen zusammen zwei Drittel der anerkannten Lehrgangskosten nicht übersteigen.
    • Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen werden mit 48 Euro pro Auszubildenden und Woche bezuschusst.
    • Für eine notwendige Internatsunterbringung werden zusätzlich 38 Euro pro Woche und Auszubildenden gezahlt.

    Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.

    Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

    Im Rahmen der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird die Teilnahme aller Auszubildenden in den in der Richtlinie genannten Berufen an Lehrgängen gefördert, die nach Inhalt, Umfang und Stätte der überbetrieblichen Ausbildung vom Berufsbildungsausschuss für Berufe der Land- und Hauswirtschaft bestätigt sind. Bemessungsgrundlage der Förderung:

    • Es werden die Ausgaben für Lehrgangskosten und Unterkunft gefördert, höchstens jedoch bis zu 380 Euro je Auszubildenden und Lehrgangswoche.
    • Die Höhe der förderfähigen Lehrgangskosten wird durch die von der Zuständigen Stelle (LELF) bestätigten Kostensätze bestimmt, deren Höhe auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde veröffentlicht wird. Die Teilnahme am Lehrgang ist der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Bei einer wiederholten Teilnahme am gleichen Lehrgang ist nur ein Durchlauf förderfähig.
    • Die Höhe der Ausgaben für die Unterkunft richtet sich nach den Kostensätzen der Stätten der überbetrieblichen Ausbildung und darf die Höhe von 20 Euro/Nacht gem. § 7 Bundesreisekostengesetz nicht überschreiten. Die Anzahl der Übernachtungen ist nachzuweisen.

    Ein gefördertes Ausbildungsnetzwerk muss aus mindestens 10 anerkannten Ausbildungsbetrieben bestehen, von denen zur zeit der Antragstellung mindestens acht aktiv sind, d.h. in denen mindestens ein registriertes Ausbildungsverhältnis besteht. Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben. Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die direkten Personalausgaben und für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 in Höhe von 27 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a). In der Pauschale sind alle verbleibenden projektbezogenen Ausgaben enthalten.

    Neu gebildete Netzwerke können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bereits bestehende Netzwerke mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent gefördert werden. Die Förderdauer ist für neu gebildete Netzwerke auf höchstens 12 Monate beschränkt. Danach können weitere Antragstellungen für jeweils bis zu 24 Monate erfolgen. Dies gilt ebenfalls für bereits bestehende Netzwerke. In jedem Fall liegt die maximale Zuschusshöhe je Förderung bei 100.000 Euro.
    Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.

    Gutes Lernen im Betrieb

    Gefördert werden:

    • die Organisation und Durchführung von Workshops zum Erfahrungsaustausch für betriebliches Ausbildungspersonal mit Verantwortung für die qualifizierende Erstausbildung aus Brandenburger Betrieben.
    • Durchschnittlich sind 10 Ausbilder/innen bzw. ausbildende Fachkräfte je Workshop zu erreichen.
    • die Organisation und Durchführung von Workshops für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr aus Brandenburger Betrieben (betriebsübergreifend).
    Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Workshops zum Erfahrungsaustausch für das betriebliche Ausbildungspersonal und übergreifenden Erfahrungsaustausch für Auszubildende.

    Entsprechend den formulierten Anforderungen ist für die beim Zuwendungsempfänger entstehenden Personalausgaben eine Vergütung in Anlehnung an die Entgeltgruppe nach TV-L E 10 mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 50 Prozent anzusetzen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage pauschalierter Ausgaben je durchgeführten Workshop nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013.

    Die maximale Zuschusshöhe beträgt insgesamt 50.000 Euro je Kammer und Ausbildungsjahr.

Ablauf / Verfahren

Geltungsdauer

Die Richtlinie ist am 01. August 2015 in Kraft getreten und tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

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