Türöffner - Zukunft Beruf 2022

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    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
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Jetzt Förderung finden

Überblick

Unterstützung der beruflichen Integration von Jugendlichen am Übergang Schule - Beruf, Verbesserung der sozialen und personalen Kompetenzen sowie der Ausbildungsfähigkeit von Auszubildenden in der Berufsschule und der Schülerinnen und Schüler in der Berufsfachschule am OSZ, Ausbau der Informationsmöglichkeiten zu regionalen Angeboten am Übergang Schule-Beruf insbesondere für Jugendliche und für Betriebe, Verstärkung der Vernetzung regionaler Bildungs- und Beratungsangebote

Fördernehmer Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Förderthemen Durchführung bedarfsorientierter OSZ-Projekte zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bzw. Stärkung der Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen. Die lokalen Koordinierungsstellen sollen Informationen über bestehende Angebote am Übergang Schule-Beruf verbessern, als Lotsende zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten fungieren, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei Problemen in der Ausbildung sein und Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher unterstützen.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg

Aktuelle Meldungen

Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.

Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:

Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.

Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte als Lokale Koordinierungsstellen (LOK)
  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben als Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen

Was wird gefördert?

Lokale Koordinierungsstellen:

  • Durchführung von OSZ-Projekten, die einen Beitrag zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen leisten bzw. die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen stärken
  • Verbesserung der Informationen über bestehende Angebote am Übergang Schule-Beruf
  • Funktion als Lotsende zu passenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei Problemen in der Ausbildung
  • Unterstützung der Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher

Projekt zur Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen:
  • Sicherstellung von einheitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und der Vernetzung der LOK

Wie wird gefördert?

Lokale Koordinierungsstellen:

  • direkte Personalausgaben bis zu 127.900,00 Euro je Kalenderjahr,
  • Durchführung der OSZ-Projekte durch Dritte in Höhe von bis zu 40.250,00 Euro je Kalenderjahr,
  • indirekten Ausgaben über eine Pauschale in Höhe von 14 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben

Projekt zur Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen:

Die Zuwendungs beträgt maximal 77.952,00 Euro je Kalenderjahr. Gefördert werden:

  • direkte Personalausgaben
  • restliche Ausgaben über eine Pauschale in Höhe von 16 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Es können derzeit keine neuen Anträge gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 15. Juli 2022 in Kraft und am 31. Juli 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter*innen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner*innen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660 2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen