Initiative Sekundarstufe I - INISEK I (2017 - 2020)

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Überblick

Förderung zur Verbesserung der Qualität schulischer Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I und zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit von jungen Menschen.

Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) über die ILB das Ziel, die schulischen Ergebnisse von Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 – 10 zu verbessern. Gleichzeitig soll die Ausbildungsfähigkeit der Schüler verbessert werden.

Fördernehmer juristische Personen des privaten Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften
Förderthemen Gefördert werden zwei Teilprojekte. Innerhalb dieser Teilprojekte werden auf der Basis des von den Schulen jeweils zu ermittelnden Bedarfe Schulprojekte unterstützt.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Es sollen die schulischen Ergebnisse von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 – 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ in öffentlicher oder freier Trägerschaft verbessert werden, um dabei auch zur Senkung der Quote der Schulentlassenen ohne Schulabschluss beizutragen. Damit sollen sich die Chancen dieser Schülerinnen und Schüler für einen Schulabschluss erhöhen sowie sich deren Ausbildungsfähigkeit verbessern.

Aktuelle Meldungen

Fragen in Bezug auf die Förderung in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie

Frage:

Können Schulprojekte im Rahmen von INISEK I nach Wiederaufnahme des Unterrichts in diesem Schuljahr noch stattfinden?

Bis zu welchem Zeitpunkt im Schuljahr 2019/20 können ausgeschriebene und bewilligte Projekte aus Ihrer Sicht problemlos verschoben werden?

Können Ausgaben für Schulprojekte, die kurzfristig abgesagt werden mussten, weil die Schulen geschlossen sind, in Rechnung gestellt werden (z. B. Stornogebühren)?

Antwort:

In der Richtlinie INISEK ist eine kostenneutrale Verschiebung oder ein anderweitiger kostenneutraler sinnvoller Ersatz ausgefallener Projektbestandteile – soweit möglich – vorrangig anzustreben. Eine Verschiebung ist bis zum Schuljahresende 2019/2020 möglich. Erforderlichenfalls kann eine Verschiebung in das Schuljahr 2020/2021 erfolgen, da der Durchführungszeitraum für die laufenden Bewilligungen am 31.07.2021 endet. Die Entscheidungsgründe für die Verschiebung in das kommende Schuljahr sind der ILB mitzuteilen. Zu beachten ist bei einer zeitlichen Verschiebung, dass evtl. entsprechende Vertragsanpassungen mit den Vertragspartnern vorzunehmen sind.

Sollte eine kostenneutrale Verschiebung nicht möglich sein und Stornogebühren oder Personal-, Honorar- oder sonstige Kosten der Vertragspartner von bereits geplanten Projekten aufgrund schulbedingter Absagen anfallen, können diese im Projekt abgerechnet werden. Dabei sind die Ausgaben in der Belegliste entsprechend zu kenn- bzw. bezeichnen. Die Gründe für die Erstattung der Ausgaben sind auf den Rechnungen aufzuführen bzw. zu den Rechnungen abzulegen und mit diesen einzureichen. Es erfolgt eine Prüfung durch die ILB. Die ILB wird bei der Bewertung Ermessen ausüben.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden zwei Regionalpartner.

Die Regionalpartner vermitteln die Programminhalte gegenüber den Programmbeteiligten (Schulen und Träger der Schulprojekte) und beraten und begleiten die Schulprojekte unter Aspekten der Fachlichkeit, Verstetigung und Qualitätssicherung.

Was wird gefördert?

Wir unterstützen zwei Teilprojekte, bei denen zur Berufs- und Studienorientierung sowie zur Herausbildung und Stärkung von sozialen und personalen Schülerkompetenzen Schulprojekte organisiert und durchgeführt werden.

Die Ausschreibung, die Kontrolle der Vertragserfüllung sowie die Abrechnung der Schulprojekte erfolgt durch die Regionalpartner. Sie unterstützen auch den Transfer guter Projektbeispiele.

Wie wird gefördert?

Es werden zwei Teilprojekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse gefördert.

Teilprojekt 1 umfasst den Zuständigkeitsbereich der Regionalstellen Neuruppin und Brandenburg an der Havel des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Brandenburg an der Havel, Potsdam-Mittelmark, Potsdam, Teltow-Fläming.

Teilprojekt 2 umfasst den Zuständigkeitsbereich der Regionalstellen Frankfurt (Oder) und Cottbus des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Frankfurt (Oder), Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Cottbus.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • die Personalausgaben für die vom Land Brandenburg bereitgestellten Lehrkräftekontingente/Lehrkräftestellenanteile,
  • die Ausgaben für die Durchführung der Schulprojekte,
  • die Ausgaben der Regionalpartner für seine Aufgaben in Form von
    • direkten förderfähigen Personalausgaben des Zuwendungsempfängers und
    • einer Pauschale für alle übrigen Ausgaben nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe d) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Höhe von 26,5 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben.

Konditionen

Laut Veröffentlichung im Amtsblatt des MBJS Nr. 4 vom 6. Februar 2019 sind im Maßnahmezeitraum vom 01.08.2019 bis 31.07.2021 Fördermittel in folgendem Umfang vorgesehen:

- für das Teilprojekt 1 insgesamt bis zu 5.035.556 Euro aus ESF- und Landesmitteln, davon maximal 20,25 Prozent für die Ausgaben der Zuwendungsempfänger

- für das Teilprojekt 2 insgesamt bis zu 5.783.984 Euro aus ESF- und Landesmitteln, davon maximal 22 Prozent für die Ausgaben der Zuwendungsempfänger

Das Land Brandenburg stellt Stellenanteile für Lehrkräfte in einem Umfang von 20 Vollzeiteinheiten (VZE) je Schuljahr zur Verfügung. Die durch den Lehrkräfteeinsatz entstehenden förderfähigen Ausgaben sind durch eine Pauschale nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 zu bemessen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die bewilligten Projekte der 2. Förderrunde starten zum 01.08.2019 und enden am 31.07.2021.

Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) über die Gewährung der Förderung.

Geltungsdauer

Die aktuelle Richtlinie gilt bis 31.07.2022.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Was ist noch zu beachten

Voraussetzung für die Zuwendung sind Kenntnisse und Erfahrungen der Antragsteller in den Bereichen:

  • Projektmanagement, Beratung, Finanzverwaltung und Veranstaltungsmanagement;
  • Verwaltung und Umsetzung von EU-Strukturfondsmitteln;
  • Schulalltag und Schulorganisation;
  • Umsetzung von Berufs- und Studienorientierung an Schulen;
  • Vermittlung von sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen;
  • Organisation von Fortbildungsangeboten;

Der Nachweis erfolgt mit der Antragstellung.

Die Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass die Personen, die die Aufgaben wahrnehmen, über eine ausreichende Qualifikation sowie über Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe der Förderung verfügen.

Mit der Vorlage des Konzepts weisen die Antragsteller nach, wie sie die Qualität der Erfüllung der Aufgaben und ein schulnahes Beratungsangebot für die Schulen sicherstellen wollen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen