Brandenburg-Kredit für Kommunen - Kommunales Investitionsprogramm 2025–2029

Brandenburg-Kredit für Kommunen - Kommunales Investitionsprogramm 2025–2029
Überblick
Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen: Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 (KIP) unterstützt die ILB gemeinsam mit dem Land Brandenburg Kommunen im Land Brandenburg.
Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung langfristige zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.
Fördernehmer | Brandenburgische Gemeinden und Gemeindeverbände |
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Förderthemen | Investitionen in die kommunale Infrastruktur |
Förderart | Förderdarlehen mit Zinsverbilligung |
Fördergeber | Land Brandenburg, ILB |
Mittelherkunft | ILB |
Aktuelle Meldungen
Antragsannahmestart für den Brandenburg-Kredit für Kommunen - Kommunales Investitionsprogramm 2025 - 2029 (KIP)
Ab dem 01. Oktober 2025 um 10:00 Uhr nehmen wir gerne Ihre Anträge für den Brandenburg-Kredit für Kommunen - Kommunales Investitionsprogramm 2025 - 2029 entgegen.
Bitte beachten Sie, dass wir neben dem voll ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular zwingend die folgenden Anlagen benötigen: Relevante Haushaltspläne, Genehmigung der Kommunalaufsicht, Genehmigung der kommunalen Vertreter.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Diese schicken wir Ihnen zu unserer Entlastung zurück.
Bitte senden Sie Ihren Antrag nebst der oben aufgeführten Unterlagen ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: BKK_KIP@ilb.de
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit diesem Darlehen Gemeinden und Gemeindeverbände mit Sitz im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Kommunale Pflichtaufgaben, darunter:
- Kommunale Infrastruktur (z.B. Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen) zur Daseinsvorsorge
- Investitionen im Bereich Bildung (z.B. Kindertagesstätten und Schulen)
- Investitionen im Bereich ÖPNV
Wer oder was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind freiwillige kommunale Aufgaben/Investitionen (Ausnahme ÖPNV) sowie Umschuldungen/Prolongationen und der Ersatz bereits durch Dritte zugesagter Finanzierungsmittel.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Stellen Sie Ihren Antrag mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular direkt bei der ILB.
Bitte fügen Sie die relevanten Haushaltspläne, die Genehmigung der Kommunalaufsicht sowie die Zustimmung der kommunalen Vertretung bei.
Anträge nehmen wir ausschließlich per E-Mail entgegen: BKK_KIP@ilb.de
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen und entscheidungsreifen Anträge.
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer des Programms ist vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenberaterinnen der ILB, die Sie unter den Telefonnummern 0331 - 660 - 1230 bzw. 0331 - 660 - 1379 sowie unter der E-Mail-Adresse BKK_KIP@ilb.de erreichen.
Was ist noch zu beachten
Für dieses Förderprogramm stehen nur begrenzt Mittel zur Verfügung.
Die Bearbeitungsreihenfolge richtet sich daher nach dem Eingangsdatum der entscheidungsreifen Anträge in der ILB.
Entscheidungsreife Anträge kennzeichnen sich durch ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular sowie die Beigabe der relevanten Haushaltspläne, der Genehmigung der Kommunalaufsicht sowie der Genehmigung der kommunalen Vertreter.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 09/2025
- Stand: 09/2025
Formulare
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Bitte vergessen Sie nicht, mit Ihrem Antrag die relevanten Haushaltspläne, die Genehmigung der Kommunalaufsicht sowie die Genehmigung der kommunalen Vertreter einzureichen.
Stand: 09/2025
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022