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Jetzt Förderung findenDas Förderprogramm zur Finanzierung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes dient der Daseinsvorsorge und der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Fördernehmer | Landesamt für Umwelt (LfU) |
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Förderthemen | Investitionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Wasserrückhalts |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Zweck der Finanzierung ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes zur Stärkung und Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich einer nachhaltigen Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums.
Ebenfalls soll eine Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts und der Schutz wichtiger Naturräume erzielt werden. Es werden wasserwirtschaftliche Vorhaben finanziert, die der Abwehr von Naturkatastrophen im Speziellen vor Hochwasser im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen.
Landesamt für Umwelt (LfU)
Die Verwaltungsvorschrift (VV) ermöglicht die Umsetzung von vier Förderschwerpunkten:
Erstattungsfähige Ausgaben sind:
Die erstattungsfähigen Gesamtkosten werden zu 100 % finanziert.
Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie direkt zum Antragssystem.
Bei Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des LELF technische Hinweisbroschüren einzusehen sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline.
Die Antragstellung ist kontinuierlich möglich.
Alle Vorhaben sind in ein fachliches Begleitverfahren eingebunden.
Im Falle fehlender oder nicht fristgemäß nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.
Die Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung zum 01.04.2025 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2029 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr M. Mirus, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 erreichen.
Weitere spezifische Finanzierungsbestimmungen sind der Verwaltungsvorschrift zu entnehmen.
Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024Verpflichtungen zur Information- und Sichtbarmachung ELER 2023 - 2027
Stand: 10/2024